Berliner müssen seit Anfang dieses Monats, wenn sie ihre selbst genutzte Wohnung vorübergehend an Touristen vermieten wollen, neue Regeln berücksichtigen. Die Wohnung gegen Entgelt an Feriengäste unterzuvermieten, bleibt weiterhin genehmigungspflichtig, aber die einst geplante zeitliche Begrenzung, dies nur an bis zu 60 Tagen im Jahr zu dürfen, ist nun entfallen. Mit der Änderung des Zweckentfremdungsverbots wird hingegen der Leerstand von Wohnraum nur noch für drei Monate hingenommen.
Brauche ich auch eine Genehmigung, wenn ich nur ein Zimmer meiner Wohnung im Rahmen von „Home Sharing“ untervermiete?
Wenn dieses Zimmer nicht größer ist als maximal 49 Prozent der Wohnungsfläche, bedarf es nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung keiner Genehmigung. Sollte es sich um eine Mietwohnung handeln, muss aber wie bislang auch schon das Einverständnis des Eigentümers zur Untervermietung eingeholt werden.
Kann ich meine gesamte Wohnung untervermieten, und benötige ich dafür eine Genehmigung?
Eine Vermietung als Ferienwohnung oder für gewerbliche Zwecke ist wegen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ohne Genehmigung nicht zulässig. Gute Chancen auf Genehmigung haben beispielsweise all die, die einige Wochen während ihres Urlaubs die Berliner Wohnung weitervermieten möchten. Keine Zweckentfremdung stellt zudem eine langfristige Untervermietung dar.
Wer die Wohnung vermieten will, in der er selbst wohnt, während er verreist ist, muss sich registrieren lassen. Wo?
Zuständig ist das Wohnungsamt des Bezirks, wo sich die Wohnung befindet.
Es gibt jetzt eine Registrierungsnummer, die in Vermietungsanzeigen angegeben werden muss. So sollen Behörden das Angebot besser kontrollieren können, bislang verweigerten Internet-Portale Auskünfte über Inserenten. Gibt es eine Übergangszeit?
Ja, weil die Ämter eine Weile brauchen werden, um die Nummern zu vergeben, kann man die Untervermietung bis zum 1. August auch ohne Registriernummer anmelden. Jede einzelne Untervermietung muss aber ab dem 1. Mai dem Wohnungsamt gemeldet werden.
Was kostet die Genehmigung?
225 Euro. Die Registrierungsnummer ist kostenlos.
Wie werden Verstöße geahndet?
Die Strafen wurden in dem Gesetz drastisch erhöht: Es können Geldbußen bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Vor der Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots lag die Höchstgrenze bei 100.000 Euro.
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