Berlin. Um die Verdrängung finanzschwacher Mieter durch den spekulativen Handel mit Wohnhäusern zu verhindern, setzen die Berliner Bezirke auf ausdrücklichen Wunsch des rot-rot-grünen Senats das sogenannte kommunale Vorkaufsrecht immer häufiger ein. Jetzt haben Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) und Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) erstmals Bilanz gezogen, wie die Bezirke das Instrument tatsächlich nutzen. Das Ergebnis: Die Bezirke haben in den Jahren 2015 bis 2017 für knapp 67 Millionen Euro exakt 16 Mietshäuser mit zusammen 472 Wohnungen erworben – Tendenz zuletzt stark steigend. 2017 wurde insgesamt 13 Mal vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, 2015 und 2016 gab es einen beziehungsweise zwei Fälle.
Die mit Abstand meisten Häuser kaufte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das geht aus dem Bericht hervor, der der Berliner Morgenpost vorliegt. In neun Fällen übte der Bezirk sein Vorkaufsrecht aus, von denen sechs bereits rechtskräftig entschieden sind. In Neukölln waren es drei Fälle, von denen einer rechtskräftig ist, und in Pankow ein Fall, der allerdings noch nicht entschieden ist. Sollten die Bezirke in den strittigen Fällen vor Gericht recht bekommen, könnte die Zahl der gekauften Wohnungen auf 674 steigen.

Das kommunale Vorkaufsrecht ist kein neues Instrument, es ist seit Jahrzehnten im Baugesetzbuch verankert. In Berlin wird es jedoch erst vermehrt angewandt, seit Berlin eine rot-rot-grüne Landesregierung hat. Laut Baugesetzbuch darf dieses Recht nur in Milieuschutzgebieten ausgeübt werden. In diesen Quartieren kann der Bezirk in bereits ausgehandelte Verträge, die ein privater Eigentümer mit einem Käufer geschlossen hat, eintreten.
Bislang noch keine Milieuschutzgebiete gibt es in Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf. Und obwohl es dort Milieuschutzgebiete gibt, haben die Bezirke Lichtenberg, Mitte und Treptow-Köpenick bislang darauf verzichtet, privates Wohneigentum gegen den Willen des Verkäufers zu erwerben. „Dass die Bezirke das Vorkaufsrecht immer häufiger ausüben, begrüße ich ausdrücklich“, sagt Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher. Sie sichere deshalb auch weiterhin allen Bezirken ihre Unterstützung bei der Anwendung dieses Instruments zu, so die Senatorin.
Durchschnittlicher Kaufpreis je Immobilie bei rund 4,4 Millionen Euro
Tatsächlich haben die Bezirke ihr Vorkaufsrecht auch in diesem Jahr bereits häufig genutzt: Weitere drei Häuser wurden per Vorkaufsrecht übernommen, die Kaufsumme für die nunmehr 19 Häuser summiert sich inzwischen auf 94 Millionen Euro, wie eine Anfrage der Berliner Morgenpost ergab. Wie teuer jede einzelne dieser so erworbenen Wohnungen den Berliner Steuerzahler zu stehen kommt, ist unklar. „Die Einzelkaufpreise können aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften nicht genannt werden“, teilte Lompschers Verwaltung mit. Nur so viel: Der durchschnittliche Kaufpreis je Immobilie habe bei rund 4,4 Millionen Euro gelegen.
Vor allem wegen der hohen Kosten üben die Oppositionsparteien heftige Kritik an dem zunehmenden Einsatz des Vorkaufsrechts. „Fast 100 Millionen Euro in die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten zu stecken, zeigt deutlich, wo der Senat falsche Prioritäten setzt“, kritisiert Stefan Förster, baupolitischer Sprecher der FDP. Die teuren Ankäufe von wenigen Häusern zu hohen Preisen seien ordnungspolitisch fraglich und trügen nicht zur Entspannung des Wohnungsmarktes bei. „Sinnvoller wäre es, stattdessen das Geld für mehr Personal in der Senatsverwaltung und den Bezirksämtern einzusetzen, um die Planungs- und Genehmigungsprozesse beim Bauen zu beschleunigen“, sagt Förster.
Ähnlich sieht es Christian Gräff von der CDU. „Umgerechnet auf die einzelne Wohnung fallen knapp 200.000 Euro an“, rechnet er vor. „Das ist sehr viel Geld, das besser in den Bau neuer preisgünstiger Wohnungen investiert wäre“, meint Gräff, zumal die Mieter in Milieuschutzgebieten ohnehin besonders geschützt seien.
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