Cottbus

Bei Sexualtätern darf Geschlechtsteil registriert werden

Cottbus. Ein Brandenburger Polizeibeamter, gegen den wegen eines Sexualdelikts ermittelt wird, muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus auch sein Geschlechtsteil erkennungsdienstlich behandeln lassen. Damit habe es einen Eilantrag des Beschuldigten rechtskräftig zurückgewiesen, der sich dagegen gewehrt hatte, dass neben Fotos von seinem Gesicht und Körper auch Aufnahmen von seinem Geschlechtsteil gemacht werden, sagte Gerichtssprecher Gerd Nocon am Dienstag.

Dem Polizisten wird laut Gericht vorgeworfen, von seinem Dienstrechner aus über einen privaten Account erotische Kontakte zu einer 13-Jährigen aufgenommen und von ihr Bilder gefordert zu haben. Der Kontakt soll von dem Mann von August 2016 bis Februar 2017 aufrechterhalten worden sein, bis der Vater des Mädchens den Chatverkehr entdeckte. Der Beamte ist Ende vergangenen Jahres vom Dienst suspendiert worden. Zwar soll der Beschuldigte laut Gericht nur Bilder seines Gesichts und unbekleideten Oberkörpers verschickt haben. Gleichwohl sei bei solchen Tätern zu befürchten, dass sie auch Bilder von ihrem Intimbereich verschicken, hieß es. Daher sei die erkennungsdienstliche Erfassung des Geschlechtsteils ausreichend begründet.

( dpa )