Berlin. Der Gesamtpersonalrat befürchtet eine Überwachung der Mitarbeiter. Die Behörde will jetzt nachbessern.
Der bundesweite Einsatz von Bodycams bei der Bundespolizei verzögert sich. Grund sind erhebliche Bedenken beim Datenschutz. In einem Schreiben des Gesamtpersonalrates der Bundespolizei, das der Berliner Morgenpost vorliegt, heißt es, dass wesentliche Fragen nicht geklärt seien und die Kameras auch zur Mitarbeiterüberwachung genutzt werden könnten.
Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, dass noch im vergangenen Jahr bei sechs Bundespolizeiinspektionen in Hamburg, Berlin, München, Köln und Dortmund insgesamt 315 Kameras ausgeliefert werden sollten. In weiteren zwei Phasen sollten dann 994 weitere Bodycams in diesem Jahr und noch einmal 994 im Jahr 2019 beschafft werden. Aus dem gesamten Paket waren insgesamt 269 Kameras für Berlin vorgesehen.
Arbeitswelt der Beamten werde nachhaltig verändert
Die Verweigerung der Zustimmung des Bundespolizei-Hauptpersonalrates kam für das Bundesinnenministerium überraschend. Im Kern geht es nach Informationen der Berliner Morgenpost darum, dass der Personalrat wesentliche Datenschutzfragen nicht geklärt sieht. In dem Schreiben mit dem Titel „Keine Bodycam ohne klaren Schutz der Mitarbeiter“ wird gewarnt, dass durch die Einführung von mehreren Tausend Bodycams die Arbeitswelt der Polizeibeamten nachhaltig geändert werde. „Niemand möchte die von ihm gemachten Bilder und Tonaufnahmen auf Youtube oder anderen Internetplattformen wiedersehen und auch nicht zum Gegenstand von Beurteilungsgesprächen oder Disziplinarmaßnahmen wissen“, heißt es in dem Schreiben. Der Personalratsvorsitzende Sven Hüber fordert unter anderem eine umfassende Fortbildung der Mitarbeiter und eine klare Vereinbarung zum Datenschutz, in der etwa die Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamten geregelt sind.
Grund für die Kritik des Personalrates ist eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums aus dem vergangenen Jahr, in der das Ministerium nicht ausschließen konnte, dass Bildaufnahmen aus Bodycams auch für Zwecke verwendet werden, die nicht mit polizeirechtlichen Fragen verknüpft sind. Die Befürchtung ist, dass etwa Fälle von Verhaltens- und Leistungskontrollen denkbar seien. Das sind zum Beispiel Situationen, in denen Verstöße – etwa gegen die Kleiderordnung – nur nebenbei dokumentiert würden, aber später möglicherweise als Anlass für Disziplinarmaßnahmen herhalten könnten.
Vorgesehene Kamera noch nicht erprobt
Grundsätzlich ist auch der Personalrat für die Einführung der Bodycam bei der Bundespolizei zur Gefahrenabwehr. Das hat man auch im Bundespolizeipräsidium in Potsdam vernommen. Dort hat man den geplanten flächendeckenden Start vorerst bis zum 14. Januar diesen Jahres zurückgestellt, wie eine Bundespolizei-Sprecherin der Berliner Morgenpost sagte. Allerdings legt man im Präsidium der Bundespolizei wert auf die Feststellung, dass die Verzögerung bei der Einführung der neuen Technik auf eigenen Antrieb und mit „fachlich begründeter Verfügung“ erfolgt sei – und nicht aufgrund der Bedenken des Hauptpersonalrates. Zu weiteren Einzelheiten gibt die Bundesbehörde keine Auskunft. Eine Sprecherin betont nur, dass die Einführung des vorgesehenen Systems bis spätestens 2020 bundesweit in mehreren Phasen erfolgen soll.
Doch genau bei den Fragen zum „vorgesehenen System“ steht der Bundespolizei neuer Ärger ins Haus. Denn die Behörde beabsichtigt die Kamera SI500 von Motorola einzukaufen. Das Problem daran ist, dass diese Kamera gar nicht am Probelauf der Bundespolizei teilgenommen hatte und von noch keiner Polizei im praktischen Einsatz getestet wurde – weder in Deutschland noch in Europa. Selbst die DB-Sicherheit hatte das Modell im Test, sich am Ende aber doch für ein anderes Modell entschieden. Die Motorola-Kamera ist zudem auch deutlich teurer als der Sieger des Probelaufes.
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