Berlin. Der Vertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin über die Anlage eines Landschaftsparks auf dem Gelände des früheren Flugplatzes Gatow ist mehr als 18 Jahre alt, aber geschehen ist noch nichts.
Weil die rund 60 Hektar große Naturlandschaft zwischen der Landstadt Gatow, dem Luftwaffenmuseum, der Siedlung Habichtswald und der Potsdamer Chaussee allmählich wieder zu verwalden droht, fürchtet das Bezirksamt Spandau, dass dort seltene Tier und Pflanzenarten wieder verdrängt werden könnten.
Als Ausgleich für die Versiegelungen durch den Bau der Landstadt Gatow plant die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die mit 5,5 Millionen Euro veranschlagte Umgestaltung der Naturlandschaft in ein Park- und Erholungsgebiet. Bereits 2010 hatte die Verwaltung einen Wettbewerb für die Neuanlage einer Parklandschaft ausgelobt, den das Berliner Büro Kiefer CS gewann. Der Entwurf sah vor, aus dem ehemaligen britischen Schießplatz ein Kletterareal zu machen, auf der ehemaligen Schießbahn eine Skater- und Rollschuhbahn zu errichten und das freie Gelände durch ein System neuer Wege und Plätze zu erschließen.
Einwohner fürchten Naturzerstörung
Doch die Pläne stießen bei Anwohnern auf Vorbehalte. Sie fürchten eine Zerstörung der natürlichen Landschaft, die Vertreibung seltener Vogel- und Pflanzenarten und sammelten Unterschriften gegen die „künstliche Parklandschaft“. Ein Artenschutzgutachten gab ihnen recht. Das Konzept des Büros Kiefer wurde überarbeitet, ohne dass alle Bedenken von Naturschützern und Bürgern ausgeräumt werden konnten.
Mit der Umsetzung und weiteren Überarbeitung sollte die landeseigene „Grün Berlin“ beauftragt werden. Doch die Übertragung der Flächen an „Grün Berlin“, die für 2016 angekündigt war, ist bis heute nicht erfolgt. Die Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Senat würden „sich aufgrund unterschiedlicher Zielvorstellungen anspruchsvoll gestalten“ und seien „bislang noch ohne Ergebnis“, erklärt Katrin Dietl, Sprecherin von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke).
Berlin stehe weiter zu seinem Angebot, die nötigen Maßnahmen im Auftrag des Bundes durchzuführen, so Dietl. „Am Ende liegt die Entscheidung aber beim Bund, wen er mit dieser Aufgabe beauftragt.“ Vor Abschluss der Umgestaltungsmaßnahmen werde das Land Berlin die Flächen aber nicht übernehmen, „weil dies mit Kosten und Risiken verbunden wäre“, betont die Sprecherin.
Spandauer Politiker sehen Naturschutz gefährdet
Spandaus Naturschutzstadtrat Andreas Otti (AfD) nennt das „eine Politik des Schweigens“, die er nicht mehr hinnehmen werde. Der Pflegerückstand gefährde die Natur der Gatower Wiesenlandschaft. Denn auf dem weitgehend ungenutzten Areal haben sich geschützte Tiere wie der Feldhase und das Braunkehlchen angesiedelt, die die offene Landschaft brauchen.
Ohne Pflege aber breiten sich dort wieder Sträucher und Bäume aus. Otti drohte kürzlich dem Bund damit, die Pflege des Geländes in „Ersatzvornahme“ an sich zu ziehen. Er wollte das Areal „entstrauchen“ lassen und den Bund dafür in Regress nehmen. „Die Zerstörung der Strukturen der Gatower Wiesenlandschaft, ob durch Untätigkeit oder unsachgemäßes Vorgehen, lehne ich kategorisch ab“, so Otti. „Ich habe die Ersatzvornahme angedroht und werde hier konsequent durchgreifen“, sagte er.
Bundesforstbetrieb will Pflegearbeiten bis Ende Februar durchführen
Soweit hat es die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), der das Areal noch gehört, aber nicht kommen lassen. Sie hat den Bundesforstbetrieb Westbrandenburg mit der Pflege des Geländes beauftragt.
Aus Sicht der Bundesforsten seien Pflegearbeiten auf dem Areal des künftigen Landschaftsparks Gatow zwar nicht jedes Jahr erforderlich, schrieb die Bima an den Spandauer Bundestagsabgeordneten Swen Schulz (SPD). Das ehemalige Militärgelände sei weder Landschaftsschutzgebiet noch anderweitig geschützt, argumentiert die Bima. Der Grundeigentümer sei deshalb auch nicht verpflichtet, gegen Wildwuchs vorzugehen.
„Der Bundesforstbetrieb Westbrandenburg wird aber die vom Bezirksamt Spandau begehrte Durchführung von Pflegemaßnahmen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in diesem Winterhalbjahr bis spätestens 28.2.2018 durchführen“, heißt es in dem Brief.
Schulz hat Senat und Bund aufgefordert, „sich zügig über die künftige Zuständigkeit für die Parklandschaft Gatow zu einigen“. Der Naturschutz dürfe nicht am Zuständigkeitsgerangel scheitern.