Berlin. Ein als Gefährder geltender Islamist kann aus der JVA Tegel per Facebook ungestört islamistische Propaganda verbreiten.

Der Nutzer, der sich „Shammi Shammi Akka“ nennt, zeigt seine islamistische Gesinnung ganz offen. Auf seinem Facebook-Konto schimpft er auf die „Ungläubigen“ („Kuffar“), verbreitet Botschaften des einstigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden oder Schriften über die „Etablierung des ‚Islamischen Staates‘“. „Shammi Shammi Akka“ informiert seine Facebook-Freunde auch über Schlachten der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) und nährt Verschwörungstheorien, dass hinter dem Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz der israelische Geheimdienst stecken könnte.

All das wäre unter normalen Umständen nicht erwähnenswert. Denn Islamisten tummeln sich in sozialen Netzwerke zu Tausenden. Doch die Umstände, unter denen die Einträge des „Shammi Shammi Akka“ zustande gekommen sind, sind nicht normal. Denn nach Informationen der Berliner Morgenpost steckt hinter dem Namen vermutlich einer der gefährlichsten Islamisten Berlins.

Und: Er verbreitet seine Botschaften nicht aus Hinterhofmoscheen oder konspirativen Wohnungen. Sondern von einem Ort, an dem der Staat eigentlich alles unter Kontrolle haben sollte: einem Gefängnis. Genauer: der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel.

„Eine Gefahr für die innere Sicherheit Deutschlands“

Mohammed A. soll sich in der Haft als Islamist radikalisiert haben
Mohammed A. soll sich in der Haft als Islamist radikalisiert haben © BM

„Shammi Shammi Akka“ ist in Wirklichkeit vermutlich Mohamed A. Er ist 27 Jahre alt und die Polizei hat ihn als islamistischen Gefährder eingestuft. In einem behördeninternen Vermerk der Staatsschutz-Abteilung des Landeskriminalamtes (LKA) heißt es, dass A. wegen seiner „Fokussierung auf dschihadistische Aktivitäten in Verbindung mit seiner aggressiven und gewalttätigen Persönlichkeit eine Gefahr für die innere Sicherheit Deutschlands“ darstelle. Es sei davon auszugehen, dass er „jede Gelegenheit für einen Anschlag/Angriff auf Ungläubige nutzen will“.

A. hatte zunächst eine Strafe wegen schweren Raubes abgesessen. Hinter Gittern radikalisierte er sich, knüpfte Kontakte in die Dschihadisten-Szene – bereits damals verbotenerweise über das Internet. Im Juli dieses Jahres hatte A. seine Strafe verbüßt und hätte eigentlich entlassen werden müssen. Erst in letzter Sekunde gelang es der Staatsanwaltschaft, einen erneuten Haftbefehl zu erwirken.

Der als hoch impulsiv geltende Mann hatte bei einer Zellendurchsuchung zwei Bedienstete angegriffen. Er beschimpfte die Kontrolleure als „ungläubige Hurensöhne“, drohte: „Ich mache euch fertig. Bald komme ich hier raus, dann ficke ich eure Kinder.“ Einem Bediensteten biss er in den Oberarm. Der Justiz lieferte A. damit einen Grund, ihn erneut dem Haftrichter vorzuführen. Ein Richter verurteilte ihn zu sechs weiteren Monaten Haft. Die Gefahr schien vorüber. Der Staat hatte sich wehrhaft gezeigt.

Wie kann ein Gefährder in Haft an ein Handy kommen?

Die JVA Tegel
Die JVA Tegel © Reto Klar | Reto Klar

Nun wird der Staat vorgeführt. Denn wie kann es sein, so wundern sich selbst Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden, dass ein Gefährder in Haft an ein Handy gelangt? Wie kann es sein, dass ausgerechnet von einem Gefängnis aus Islamisten-Propaganda ins Netz gestellt wird? Eine zufriedenstellende Antwort darauf hat zurzeit keiner. Die Justizverwaltung teilt mit, „aus Gründen des Datenschutzes“ keine Auskünfte über einzelne Gefangene geben zu können. In vertraulichen Gesprächen bestätigen Mitarbeiter aus dem Umfeld der Justiz- und der Sicherheitsbehörden aber, dass auch sie fest davon ausgehen, dass „Shammi Shammi Akka“ Mohamed A. ist. Dafür spricht einiges.

Denn bis zu der Razzia im Juni dieses Jahres, bei der A. um sich schlug, verbreitete Mohamed A. bereits während seiner ersten Haftstrafe immer wieder islamistische Botschaften aus dem Gefängnis.

Nun, so scheint es, macht er sich als „Shammi Shammi Akka“ sogar über die Justiz lustig – und gibt Hinweise auf seine wahre Identität. Erst vor wenigen Wochen veröffentlichte er ein Foto seiner Gefängniszelle. Vor wenigen Tagen folgte ein Foto einer Verfügung der Gefängnisleitung, der zufolge er als „Gefangener mit terroristischem Hintergrund“ eingestuft sei. „Erhöhte Fluchtgefahr, erhöhte Gewaltbereitschaft“, heißt es in dem Schreiben. „Shammi Shammi Akka“ schreibt dazu in fehlerhaftem Deutsch: „Was fuhr Aufwand. Hahahaha.“

Einschmuggeln von Handys ins Gefängnis kein Problem

Die Justizverwaltung hält sich zu dem Fall bedeckt. In der JVA Tegel sei ein konkreter Fall bekannt, „in dem ein Gefangener mit islamistischem Hintergrund aus der Haft heraus auf Facebook aktiv sein soll“, heißt es. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) habe am Mittwoch dieser Woche – das war nach der Anfrage der Berliner Morgenpost – in nicht-öffentlicher Sitzung die Mitglieder des Rechtsausschusses informiert. Ein Handy sei in der Zelle von Mohamed A. seit seiner Verlegung in die JVA Tegel vor drei Wochen nicht gefunden worden. Auch Durchsuchungen der Zellen von Mitinhaftierten seien erfolglos gewesen.

Das muss nichts heißen. Denn unter Justizbediensteten ist es ein offenes Geheimnis, dass Gefangene eingeschmuggelte Handys gegen eine „Leihgebühr“ von einigen Hundert Euro austauschen. Beim Hofgang oder in den Gefängnisfluren. Einfach so. Das Einschmuggeln ist offenbar kein Problem. 318 Geräte stellten die Bediensteten in der JVA Tegel allein im Jahr 2016 sicher. So sei das eben, heißt es unter Vollzugsbediensteten. Wegen des Personalmangels sei eine effektivere Kontrolle nicht machbar.

Handys in Haft sind verboten – der Besitz aber nicht strafbar

Die Sicherheits- und Justizbehörden suchen nun Möglichkeiten, Mohamed A. zur Rechenschaft zu ziehen und unter Kontrolle zu halten. Leicht ist das nicht. Der Besitz eines Handy ist im Gefängnis zwar verboten. Aber keine Straftat. Die Einträge des „Shammi Shammi Akka“ sind zwar islamistisch und radikalisierungsfördernd. Sie lassen sich aber wohl nicht als strafbewehrte Unterstützung einer Terrororganisation werten.

Mohamed A. wird seine Strafe wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung Anfang kommenden Jahres abgesessen haben. Dann könnte der Mann, der laut LKA „jede Gelegenheit für einen Anschlag/Angriff auf Ungläubige nutzen will“, wieder auf freien Fuß kommen. Die Behörden setzen daher nun darauf, den Islamisten abzuschieben. Der Libanon, das Herkunftsland von Mohamed A., zeigte sich dem Vernehmen nach zunächst wenig kooperativ. Die Bundesregierung habe aber den Druck erhöht, die Chancen stünden nun besser. Möglicherweise landet der als Gefährder eingestufte Mohamed A. nach Verbüßung seiner Haftstrafe aber auch erst mal in Abschiebehaft.

Bis es soweit ist, wird A. in eine andere Haftanstalt verlegt – in der Hoffnung, dass es dort schwieriger ist, einfach so ein Handy aufzutreiben, um Islamisten-Propaganda zu verbreiten.

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