Abgeordneten-Büros

Bund der Steuerzahler sieht Missbrauch von Steuergeldern

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G. Mallwitz und J. Betschka
Forderung: Das Abgeordnetenhaus von Berlin soll über strengere Regeln für die Finanzierung der Büros diskutieren

Forderung: Das Abgeordnetenhaus von Berlin soll über strengere Regeln für die Finanzierung der Büros diskutieren

Foto: dpa Picture-Alliance / Maurizio Gambarini / picture alliance / Maurizio Gamb

Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Finanzierung von Büros einiger Politiker in Berlin. Abgeordnete fordern strengere Regeln.

Berlin.  Der Bund der Steuerzahler in Berlin hat erhebliche Kritik an der Finanzierung der Wahlkreisbüros von Abgeordneten geäußert. Viele Politiker würden ihre Büros auch nicht wie vorgesehen für die parlamentarische Arbeit nutzen, sondern für Parteizwecke. Im Präsidium des Abgeordnetenhauses sollen die Finanzierungsregeln nun diskutiert werden.

Anlass war eine Recherche der Berliner Morgenpost, die ergeben hatte, dass einige Abgeordnete die Regeln zur Finanzierung ziemlich fragwürdig auslegen. So befinden sich einige Büros in Autohäusern, Kneipen oder sind von Verwandten angemietet. Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Sebastian Czaja, soll gar über Monate Geld für ein Büro erhalten habe, das nie eröffnet wurde. Die Verwaltung des Abgeordnetenhauses sah dennoch „keinen Anlass zur Beanstandung.“

Der Berliner Vorstand des Bundes der Steuerzahler, Alexander Kraus, bezeichnete die Fälle als klaren Missbrauch von Steuergeldern. „Die Abgeordneten stecken sich das Geld, das von der 1000-Euro-Pauschale übrig bleibt, als steuerfreies Einkommen ein“, kritisierte er. Das Abgeordnetenhaus solle deswegen darüber nachdenken, die Pauschale zu verringern. Kraus kritisierte allerdings nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Nutzung der Büros: „In vielen Fällen sind das Schaufenster für die Parteien und nicht für die Abgeordneten und ihre Parlamentsarbeit“, sagte er.

Bürgerbüros in Berlin?

Der Steuerzahler zahle für etwas, was letztendlich den Parteien zugutekomme: Er habe Belege, dass ein Abgeordneter der SPD, den Abgeordnetenhauswahlkampf seiner Partei im Wahlkreisbüro organisiert hatte. So etwas solle explizit nicht aus Steuermitteln bezahlt werden, erläutert Kraus, sondern sei nach Paragraf 1 des Parteiengesetzes Aufgabe der Parteien. Diese würden dafür „fürstlich aus der staatlichen Parteienteilfinanzierung bezahlt werden“. Die Verwendung für Parteizwecke sei deshalb unzulässig.

Finanzierungsregeln sollen diskutiert werden

Das Präsidiumsmitglied des Abgeordnetenhauses, Hakan Taş (Linke), sagte am Sonntag der Berliner Morgenpost: „Wir müssen im Präsidium darüber reden, ob wir eine andere Regelung zur Finanzierung der Büros brauchen.“ Die Abgeordneten seien verpflichtet, ihre Mietverträge vorzulegen und die Zahlungen zu tätigen, die im Mietvertrag festgelegt sind. Sollte wie im Fall von FDP-Fraktionschef Czaja die Summen während einer Bauphase nicht gezahlt werden, hätte das Geld sofort an das Abgeordnetenhaus zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe der Pauschale hält Taş nicht für zu hoch. „In der Regel reichen die 1000 Euro bei den steigenden Mieten nicht mehr aus“, so der Linke-Politiker. Es sei aber nicht im Sinne des Steuerzahlers, wenn Abgeordnete eine geringere Miete zahlen und die höhere Pauschale bekommen.

Der SPD-Politiker und frühere Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky forderte gegenüber der Berliner Morgenpost deshalb: „Man soll nur das erstattet bekommen, was man auch ausgegeben hat.“ Geben die Richtlinien was anderes her, müsse man das ändern, so Buschkowsky. „Es besteht hier offensichtlich eine Lücke im Abgeordnetengesetz.“ Er gibt zu bedenken: „Wie will man einem Bürger erklären, dass er mit 600, 700 Euro auskommen muss, sich die Abgeordneten aber Hunderte von Euro in die Tasche stecken – das wirkt doch wie ein Selbstbedienungsladen.“ Scharf kritisiert Buschkowsky auch, dass einige Abgeordnete den Sitz ihres Büros geheim halten: „Wenn ich mich als Volksvertreter verstecke, darf ich dafür doch keine Miete erstattet bekommen.“

Im Land Brandenburg scheint man schon einen Schritt weiter: „Wir haben seit 2014 keine pauschale Erstattung der Kosten für die Wahlkreisbüros mehr“, sagte Mark Weber, Sprecher der Landtagsverwaltung. Die Abgeordneten müssten detailliert einen Nachweis für die bezahlte Miete samt Nebenkosten vorlegen. Bezahlt würden maximal 500 Euro, dazu kämen noch pro Wahlperiode 2500 Euro für die Ausstattung der Büros.

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