Unterkünfte sollen aber nur 30 Tage pro Jahr vergeben werden
Das Berliner Verbot von Ferienwohnungen wird in einem wesentlichen Punkt korrigiert: Das sogenannte Homesharing, also das Vermieten der eigenen Wohnung etwa während des eigenen Urlaubs, soll ab Frühjahr nächsten Jahres wieder erlaubt sein. Offen ist allerdings noch, ob es wie in Hamburg eine großzügige Regelung mit bis zu 182 Tagen im Jahr geben wird – oder eine weniger großzügige wie in München, wo die eigene Wohnung jährlich nur bis zu 60 Tage an Fremde vermietet werden darf. Im Gespräch ist in Berlin aktuell lediglich eine Vermietungszeit von 30 Tagen, wie die Berliner Morgenpost am Mittwoch aus Senatskreisen erfuhr.
„Das genaue Verfahren ist noch nicht genau geklärt“, sagte Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen. Allerdings spreche aus ihrer Sicht viel für die 60-Tage-Regelung: „Die Münchner haben das so berechnet, weil Arbeitnehmer durchschnittlich 30 Tage Urlaub haben und dazu noch die Wochenenden kommen“, sagt sie. In New York, so die Abgeordnete, seien 120 Tage erlaubt, in London 90.
Die Novellierung des im Mai 2014 verhängten Zweckentfremdungsverbots, in dem auch die Vermietung von Wohnungen an Touristen untersagt wurde, war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Allerdings mit dem Ziel einer Verschärfung. Ganz ohne Gegenleistung soll die neue Großzügigkeit jedoch nicht gewährt werden, sagt Schmidberger. Voraussetzung sei, dass die Internet-Portale, auf denen Unterkünfte angeboten werden, zur Zusammenarbeit mit dem Senat beziehungsweise den Bezirksämtern bereit seien.
Internetportale sollen Daten über Vermieter herausgeben
Konkret will man die Mietportale, allen voran den Branchenriesen Airbnb, dazu bewegen, Daten über die Vermieter und die genaue Adresse der Wohnung herauszurücken. Dazu ist das Unternehmen bislang aber nicht bereit. Angedacht sei nun eine Lösung, in der die Bezirksämter den angemeldeten Ferienwohnungen eine Registriernummer geben. „Diese Nummer wird dann zusammen mit dem Angebot online gestellt, so dass sofort ersichtlich ist, ob es sich um eine angemeldete Wohnung handelt“, so Schmidberger. Mit dem Online-Vermietungsportal Booking.com habe sie bereits gesprochen. Das Unternehmen habe Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert. „Das Gespräch mit Airbnb steht allerdings noch aus“, sagt sie.
Als Lockerung des restriktiven Berliner Ferienwohnungsverbots will die Grüne die anstehende Gesetzesnovellierung allerdings nicht verstanden wissen. „Gleichzeitig mit der neuen Homeshare-Regelung werden wir auch die Leerstandsfrist für die Wohnungen von sechs auf drei Monate verkürzen“, sagte Schmidberger. Außerdem soll der Abriss von Gebäuden mit Wohnungen wieder genehmigungspflichtig werden.