Der rot-rot-grüne Senat beschließt ein Konzept für die Berliner Bezirke, das die Verdrängung von Mietern verhindern soll.

Der Berliner Senat setzt verstärkt auf ein staatliches Vorkaufsrecht für Wohnhäuser, um der Verdrängung von Mietern aus ihren Stadtteilen entgegenzuwirken. Möglich ist das vor allem in sogenannten Milieuschutzgebieten, wenn Eigentümer dort Immobilien verkaufen. Um die Verfahren zu vereinheitlichen, beschloss der Senat ein Handlungskonzept, das für alle Bezirke verbindlich sein soll.

Das Instrument des Vorkaufsrechts solle künftig breiter und systematischer als bisher genutzt werden, sagte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Mittwoch. Es sei ein Baustein für eine sozialorientierte Stadtentwicklung und mehr Mieterschutz. „Die Ausübung bezirklicher Vorkaufsrechte dient dem Ziel, den in Berlin dringend benötigten preiswerten Wohnraum zu erhalten“, ergänzte Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD). „Es handelt sich um ein wichtiges Gestaltungsinstrument der Politik, das auch hilft, Spekulation zu unterbinden.“

Für die Festlegung von Milieuschutzgebieten, in denen Restriktionen für bauliche Veränderungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gelten, sind die Bezirke zuständig. Bisher haben sieben von zwölf Bezirken solche Areale ausgewiesen. Die Senatoren ermutigten die Bezirke, hier stärker tätig zu werden. „Es gibt Gebiete, die ohne Milieuschutz sind, obwohl er dort angezeigt wäre“, sagte Lompscher.

Derzeit bestehen in Berlin 37 Milieuschutzgebiete. In Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln werden je zwei weitere Gebiete vorbereitet, in Reinickendorf eines. Ein Vorkaufsrecht bei Immobilienverkäufen kam früher kaum zum Tragen. Seit Frühjahr ist das anders: Lompscher sprach von acht Verfahren, sechs davon in Friedrichshain-Kreuzberg. Und: „Ich gehe davon aus, dass sich die Zahl relativ schnell erhöhen wird.“

Denn das Instrument soll auch in städtebaulichen Entwicklungsgebieten zum Tragen kommen, die der Senat benennen kann. Dazu gehören Areale wie der Güterbahnhof Köpenick, der Blankenburger Süden oder die Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne in Spandau. Üben Land und Bezirke ein Vorkaufsrecht aus, kommen städtische Wohnungsgesellschaften als Käufer infrage, Stiftungen, Genossenschaften, gemeinnützige Vereine oder die Mieter. Kollatz-Ahnen zufolge stellte das Land für die zuletzt abgewickelten Geschäfte 790.000 Euro als Zuschuss bereit.