Terror-Gefahr

Inhaftierter Islamist droht mit Anschlägen nach Entlassung

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Axel Spilcker

Mohamed A. gilt als potenzieller Terrorist. Dennoch könnte er bald aus der Haft in Berlin entlassen werden und in Freiheit sein.

Den Berliner Sicherheitsbehörden stehen unruhige Zeiten bevor: Nach Informationen der Berliner Morgenpost wird ein als islamistischer Gefährder eingestufter Straftäter in den kommenden Monaten aus der Haft entlassen. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. Laut einem internen Behördenvermerk, den diese Zeitung einsehen konnte, geht der polizeiliche Staatsschutz davon aus, dass der 27-jährige Libanese, der dreieinhalb Jahre wegen schweren Raubes verbüßt hat, „nach der Haftentlassung jede Gelegenheit für einen Anschlag/Angriff auf Ungläubige nutzen will“.

Mohamed A. stelle wegen seiner Radikalisierung im Gefängnis und der Fokussierung auf die dschihadistische Ideologie sowie aufgrund seiner gewalttätigen Persönlichkeit „eine Gefahr für die innere Sicherheit in Deutschland und die Personen in seinem Umkreis dar“, schreiben die Behörden. Außerdem soll er im Gefängnis etliche andere Gefangene radikalisiert haben. Auslöser für die Prognose der Sicherheitsbehörden war eine Durchsuchung der Zelle des Salafisten im Oktober 2016, bei der ein Handy gefunden wurde. Die Auswertung ergab, dass A. bundesweit Kontakte zu gewaltbereiten Islamisten pflegt. Das Gefängnis und sein Glaube hätten ihn so stark gemacht, dass er auf die großen Aufgaben nach seiner Freilassung vorbereitet sei. Die „Kuffar“ („Ungläubigen“) müssten bestraft werden, wo man sie treffe, postete der Libanese. Seine Chats begründeten „die Gefahr der Inspiration von Einzeltätern“, schrieben die Fahnder.

Nach dem brisanten Fund leitete die Ermittlungsgruppe „Prison“ ein Verfahren wegen der Verabredung zu einem Verbrechen sowie wegen geplanten Mordes ein. Der Fall liegt bei der Bundesanwaltschaft. Die Ankläger prüfen, ob sie die Ermittlungen übernehmen sollen. Derzeit aber scheinen die Beweise nicht dafür auszureichen, den islamistischen Gefährder unter Terrorverdacht länger festzusetzen.

Vor knapp einem Monat vereinbarten die zuständigen Berliner Stellen angesichts der nahenden Entlassung einen umfangreichen Überwachungskatalog für den Salafisten. Sobald Mohamed A. freikäme, solle er eine Fußfessel tragen und dürfe den Stadtteil Marzahn nicht verlassen. Er müsse sich täglich bei der Polizei melden, Tag und Nacht durch Observationskräfte des Landeskriminalamtes überwacht werden.

Er darf weder Telefon noch Computer nutzen

Außerdem dürfe A. weder Smartphones benutzen noch einen öffentlichen Fernsprecher. Computer- und Internetzugang sollen ebenso untersagt sein. Die Maßnahmen sollen dazu dienen, dem Ex-Gefangenen die Möglichkeit zu nehmen, per Messengerdienst konspirativ mit radikalen Glaubensbrüdern zu kommunizieren.

Seine Strafe wegen schweren Raubes hat Mohamed A. abgesessen. Seine für vergangenen Montag vorgesehene Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Tegel konnte die Justiz aber im letzten Moment verhindern. Denn der 27-Jährige hatte bei der Razzia, bei der das Handy beschlagnahmt wurde, in seiner Zelle Vollzugsbeamte angegriffen. Bei dem Gerangel hatte er versucht, einen der drei Kontrolleure in den Oberarm zu beißen. Völlig in Rage beschimpfte er die Beamten als „ungläubige Hurensöhne“. Außerdem drohte er: „Ich mache euch fertig, bald komme ich hier raus, dann ficke ich eure Kinder.“

Das Berliner Amtsgericht verurteilte A. nach der Attacke am 28. Juni dieses Jahres wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung zu sechs Monaten Haft. Sein Verteidiger hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Nun muss in zweiter Instanz das Berliner Landgericht entscheiden. Bis es so weit ist, bleib Mohamed A. in Untersuchungshaft. Wenn das Landgericht die Verurteilung zu sechs Monaten Haft bestätigt, stellt das für die Berliner Sicherheitsbehörden eine Art Schonfrist dar.

Nach Verbüßung der Haftstrafe kommt der potenzielle Terrorist aber wieder auf freien Fuß. Dann wird sich ein riesiger Überwachungsapparat um Mohamed A. kümmern müssen.

Dilemma im Anti-Terror-Kampf

Die Causa offenbart das Dilemma im Anti-Terror-Kampf. Nicht nur, dass horrende Kosten für die Observation des mutmaßlichen Dschihadisten fällig würden. Auch scheint eine Abschiebung des Libanesen derzeit unmöglich. Denn Mohamed A. verfügt über keinen Pass. Vor diesem Hintergrund reiste eigens eine Abordnung des Bundesinnenministeriums in den Libanon, um Ersatzpapiere zu beschaffen. Die Behörden in seiner Geburtsstadt Sidon aber verwiesen auf ihre Gesetze.

Demnach stellt der Libanon Bürgern keine neuen Ausweise aus, die als Islamisten aufgefallen sind. Ohne Dokumente können die Berliner Behörden Mohamed A. aber nicht in seine Heimat abschieben. Ähnlich war es auch im Fall des Attentäters vom Breitscheidplatz, Anis Amri. Der Asylantrag des Tunesiers war längst abgelehnt. Doch Amri hatte mutmaßlich keine Papiere, und die Ausstellung der für eine Abschiebung nötigen Ersatzdokumente hatte sich bis zum Tag des Anschlags immer wieder verzögert.

Viele Islamisten haben Haftstrafen verbüßt und können nicht abgeschoben werden

Die Überwachung militanter Fundamentalisten stellt die deutsche Terrorabwehr vor kaum lösbare Aufgaben. Inzwischen zählt das Bundeskriminalamt 657 islamistische Gefährder, davon leben mehr als 70 allein in Berlin. Eine Observation dieser gewaltbereiten Szene würde etwa die Möglichkeiten der Behörden an der Spree weit überfordern. Anis Amri etwa wurde zunächst observiert. Ohne die Staatsanwaltschaft zu informieren, stellte die Polizei die Maßnahme aber Mitte Mai vergangenen Jahres ein – weil sie keine unmittelbare Gefahr eines Attentates mehr sah, aber wohl auch aus Kapazitätsgründen. Zur Einschätzung von Gefährdern setzen die Staatsschützer mittlerweile bundesweit auf neue Risikoanalysen.

Auch ein weiterer Fakt bereitet zunehmend Sorgen: Inzwischen haben etliche Islamisten der ersten Generation ihre Haftstrafen verbüßt und können nicht abgeschoben werden. Mohamed Abu D., Ex-Chef der Terrorzelle Al-Tawhid, darf nach seiner Freilassung im Mai 2010 sein Quartier im Kölner Viertel Nippes nur nach Genehmigung des Kölner Ordnungsamtes verlassen. Bisher aber verhielt er sich ruhig. Gerne würde er in seine Heimat Jordanien ausreisen, aber die dortigen Stellen verweigern seine Rückkehr.

Auch die Berliner Behörden haben äußerst schlechte Erfahrungen mit entlassenen Islamisten gemacht. Rafik Y. saß acht Jahre hinter Gittern, weil er hierzulande mit seiner Gruppe 2004 einen Anschlag auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten geplant hatte. Als der Terrorist zehn Jahre später frei kam, bedrohte er Richter, Polizisten und andere Amtsträger. Einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde versprach der Extremist: „Wir werden euch köpfen.“ Der 41-jährige Eiferer musste nach seiner Entlassung eine Fußfessel tragen. Dennoch attackierte er eine Polizeibeamtin in Spandau mit einem Messer – und wurde dann selbst erschossen.

Vor diesem Hintergrund reagierten LKA und Staatsanwaltschaft Berlin äußerst nervös, als es im Juni um die Frage ging, ein neues Sicherheitsproblem auf die Straße zu lassen. Der Libanese Mohamed A. lud sich nicht nur zig dschihadistische Gräuelvideos herunter. Er soll auch mit Gesinnungsgenossen über Angriffe auf die Ungläubigen diskutiert haben. Am 17. Juli hätte er aus der Haft entlassen werden müssen.

Doch Polizei und Staatsanwaltschaft fanden einen Hebel, um den potenziellen Terroristen noch etwas länger hinter Gittern zu lassen. Dabei kam ihnen der impulsive Charakter von Mohamed A. entgegen. Als Justizvollzugsbeamte seine Zelle kontrollierten und ein illegal eingeschmuggeltes Handy beschlagnahmten, wehrte sich Mohamed A. nach Kräften, biss einem Justizvollzugsbeamten in den Arm und stieß Beschimpfungen aus, die seine islamistische Haltung, aber auch seinen gossenhaften Charakter zum Ausdruck brachten. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung und das Amtsgericht verurteilte A. zu sechs Monaten Haft. Über seine Berufung entscheidet das Landgericht.

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