Prozess

Berliner Polizei lehnt Bewerberin ab, weil sie zu klein ist

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Andreas Gandzior
Berliner Polizistinnen müssen mindestens 1,60 Meter groß sein, bei Männern gilt 1,65 Meter als unterste Grenze

Berliner Polizistinnen müssen mindestens 1,60 Meter groß sein, bei Männern gilt 1,65 Meter als unterste Grenze

Foto: picture alliance

Ein Gericht gibt der Behörde recht, die einer 1,54 Meter große Frau aufgrund ihrer Körpergröße eine Absage erteilt hat. Es gibt Kritik.

Das Landgericht Berlin hat die Klage einer 1,54 Meter großen Frau auf Einstellung bei der Polizei abgewiesen. Die junge Frau hatte sich um die Einstellung in den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei zum April dieses Jahres beworben. Der Polizeipräsident lehnte die Bewerbung ab, da die Frau die für die Laufbahn vorgeschriebene Mindestgröße von 1,60 Meter, für männliche Bewerber 165 Zentimeter, unterschreite.

Das Gericht urteilte, der Arbeitgeber lege zu Recht bestimmte Eignungskriterien fest, die sich an typischen Aufgaben der Bewerber orientieren würden. „Für die Durchsetzungsfähigkeit bei körperlichen Auseinandersetzungen und für die Anwendung unmittelbaren Zwangs müssten gewisse körperliche Mindestvoraussetzungen erfüllt sein“, hieß es. Die 1997 geborene Frau hatte ihre Klage damit begründet, dass ihre gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst außer Frage stehe. Sie hat Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt.

Innensenator lässt Mindestgröße prüfen

„Eine endgültige Entscheidung zum Thema Mindestgröße ist noch nicht gefallen“, teilte ein Sprecher der Innenverwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf Anfrage mit. „Auf die Bitte der Innenverwaltung, eine Anpassung beziehungsweise die Abschaffung der Mindestgrößenfestlegung für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst zu prüfen, hat uns die Polizei mitgeteilt, dass unterschiedliche Komponenten zu betrachten seien.“

Geprüft werden solle unter anderem die Fähigkeit zur Verteidigung gegen Angriffe sowie die hohe Gewichtsbelastung durch das Tragen der Ausrüstung. Die aktuelle Rechtsprechung gehe davon aus, dass die Festlegung von Mindestanforderungen an die körperlichen Voraussetzungen erforderlich ist, um eine „störungsfreie Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben zu gewährleisten“.

Der Innensenator hatte jedoch Anfang des Jahres Zweifel an Mindestgröße und Altersgrenze geäußert. Bei einem Gespräch mit der Polizeigewerkschaft GdP sagte er, wichtiger als zusätzliche Stellen sei zusätzliches Personal. Bei den Einstellungen müsse man prinzipiell über veränderte Richtlinien hinsichtlich Alter und Körpergröße nachdenken, um geeignete Bewerber zu bekommen. Das sei besser, als Abstriche bei der Qualität zuzulassen.

„Berlin kann es sich nicht erlauben, gute Leute abzulehnen“

Als „nicht mehr zeitgemäß“, beschreibt Benedikt Lux die Mindestgrößenanforderungen der Polizei. Der innenpolitische Sprecher der Grünen sagte: „Wenn die Bewerberinnen und Bewerber fit sind und die geforderten körperlichen Leistungen bringen, dann sollten sie auch ihre Chance auf eine Einstellung erhalten.“

Ähnlich argumentiert Tom Schreiber von der SPD. „Das Gerichtsurteil ist weder zeitgemäß noch realitätsnah.“ Es müsse klare Kriterien für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst geben, aber das Land Berlin sei kaum in der Lage, wegen der Konkurrenz mit den anderen Bundesländern und dem Bund, Bewerberinnen und Bewerber abzulehnen. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte die Entscheidung. „Die körperliche Eignung eines Polizisten definiert sich nicht über Alter und Körpergröße, sondern über Fitness und Fertigkeiten“, sagte GdP-Sprecher Benjamin Jendro. „Berlin kann es sich nicht erlauben, gute Leute abzulehnen.“

Bundespolizei legt keine solchen Kriterien mehr an

Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, hält Kriterien wie eine Mindestgröße für wichtig. „Derzeit können alle Bewerberplätze an der Polizeischule besetzt werden. Wenn sich das ändern sollte, dann muss im Einzelfall beurteilt werden, ob die Mindestgröße zwingend eingehalten werden muss“, sagte er. Der innenpolitische Sprecher der FDP, Marcel Luthe, kritisierte auch die Ungleichbehandlung bei Männern und Frauen. „Möglicherweise mag eine Mindestgröße für die Arbeit bei der Polizei erforderlich sein, aber diese muss dann für beide Geschlechter gelten.“

Die Bundespolizei hat nach Informationen der Berliner Morgenpost die Mindestgrößen für Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen ihrer Einstellungsoffensive ausgesetzt.