Die Deutsche Bahn geht gegen Falschparker vor, die ihre Gefährte an Bahnhöfen nicht ordnungsgemäß abstellen.

Wer sein Fahrrad an einem Bahnhof über einen längeren Zeitraum nicht an einem dafür vorgesehen Ständer abschließt, muss damit rechnen, dass es abgeschleppt wird. Mit dieser Strategie will die Deutsche Bahn gegen missliebige Falschparker vorgehen. Räder, die etwa an Verkehrsschildern oder Geländern abgeschlossen werden, können ein „Knöllchen“ bekommen. Auf den Zetteln wird vermerkt, wann das Rad erfasst wurde und wann es entfernt wird.

„Ein auf Bahngelände abgestelltes Fahrrad gilt als herrenlos und wird als Fundsache behandelt, wenn es länger als zwei Wochen ununterbrochen abgestellt ist“, teilt das Unternehmen mit. Die sichergestellten Fahrräder würden für einen Zeitraum von drei Monaten verwahrt. Werde in diesem Zeitraum kein Anspruch auf das Fahrrad geltend gemacht, erfolge die Versteigerung des Rades.

Kosten fallen für den Eigentümer voraussichtlich nur an, wenn eine „gravierende Störung“ vorlag. Vor der Versteigerung eines Fahrrads überprüft die Bahn bei der Bundespolizei, ob das Fahrrad als gestohlen gemeldet wurde. Eindeutig nicht mehr fahrtaugliche Räder, sogenannte Schrotträder, werden entsorgt.

Die großen Berliner Umsteigebahnhöfe haben ein Stellplatzpro­blem

Die Bahn wird dann tätig, wenn nach ihrer Einschätzung „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt“. Dazu gehören die Versperrung von Fluchtwegen und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge, Verletzungsgefahr für Kunden sowie das Hinein­ragen von Fahrradteilen in den Schienenweg. Für die rechtliche Sicherheit stimmt sich die Bahn mit den Bezirken ab, die für den „ruhenden Verkehr“ eigentlich zuständig sind, mit der Beseitigung von Schrotträdern aber nicht hinterherkommen.

Gerade die großen Berliner Umsteigebahnhöfe haben ein Stellplatzpro­blem. Weil es an Bügeln fehlt, werden die Räder an jeder erdenklichen Möglichkeit abgestellt. Zwar hat Rot-Rot-Grün angekündigt, an Bahnhöfen wie Ostkreuz, Hauptbahnhof, Südkreuz, Zoo oder Gesundbrunnen Fahrradparkhäuser zu bauen, doch passiert ist bislang nichts.

Berlin soll 100.000 neue Abstellmöglichkeiten bekommen

Während Fahrradparkhäuser in anderen Städten bereits längst Standards sind, verfügt die selbst ernannte „Fahrradstadt Berlin“ über kein einziges. Am Südkreuz etwa gibt es zwar eine überdachte Anlage, die Platz für 182 Räder bietet. Doch sie ist weiter als 50 Meter vom nächsten Eingang entfernt. Experten zufolge sind 50 Meter aber die maximale Laufdistanz, damit alle Radler ihre Gefährte dort auch abstellen.

Gemäß dem neuen Radgesetz, das die Senatsverkehrsverwaltung derzeit mit Initiativen und Verbänden vorbereitet, soll Berlin bis 2025 rund 100.000 neue Abstellmöglichkeiten bekommen, davon die Hälfte an Bahnhöfen. Die Initiative „Volksentscheid Fahrrad“, die das Gesetz maßgeblich ins Rollen brachte, hatte eigentlich 200.000 gefordert. Doch da der Senat die Stellplätze nur bedarfsgerecht bauen will, einigte man sich auf diesen Kompromiss.

Das Verhalten der Bahn sei indes ein „Schlag ins Gesicht“ der Radfahrer, die schließlich auch Kunden seien, sagt Volksentscheid-Initiator Heinrich Strößenreuther. Die Bahn wiederum verweist darauf, dass in den vergangenen Jahren mehr als 10.000 Stellplätze an 90 Stationen geschaffen worden seien.

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