Student*Innen

Senat kritisiert Gender-Regel der FU-Studenten

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Alexander Dinger
Ein Gebäude der FU Berlin

Ein Gebäude der FU Berlin

Foto: Paul Zinken / dpa

Anträge müssen laut Geschäftsordnung im Studierendenparlament gendergerecht formuliert sein. Die Kritik daran ist scharf.

An der Freien Universität Berlin (FU) müssen Anträge im Studierendenparlament laut Geschäftsordnung in einer Sprache eingereicht werden, die alle Geschlechter gleichermaßen abbildet. Passiert das nicht, ist der Antrag formal unzulässig. Doch diese Regelung hält die Senatskanzlei für unzulässig. Das geht aus einer kleinen Anfrage des FDP-Innenpolitikers Marcel Luthe hervor.

„Der Versuch, anderen eine Verballhornung der eigenen Sprache aufzuzwingen, erinnert mich sehr an totalitäre sozialistische Systeme und muss selbstverständlich durch die Rechtsaufsicht aufgehoben werden“, sagte Luthe der Berliner Morgenpost. Wer als gewählter Vertreter einer Gruppe sich wie ausdrücke, bleibe jedem selbst überlassen „Die größte Gefahr für Gleichberechtigung sind nicht einzelne Formulierungen, sondern totalitäre Regelungen wie diese“, so Luthe weiter.

Ähnlich sieht man das auch in der Senatskanzlei. Man sei zwar ausdrücklich der Auffassung, dass eine geschlechtergerechte Sprache wünschenswert sei. „Als unzulässig wird jedoch erachtet, das Fehlen einer geschlechtergerechten Sprache zum Ausschlusskriterium für eine Befassung in einem gewählten Organ der Studierendenschaft zu machen“, so der Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Steffen Krach. Zu dem Regelwerk des Studierendenparlamentes werde man den Präsidenten der Freien Universität als Rechtsaufsicht um Stellungnahme bitten.

Teile der Geschäftsordnung sind undemokratisch

Doch die geschlechtergerechte Sprache ist nicht der einzige Punkt, an dem sich der Senat stößt. Ein weiterer Absatz des Regelwerkes sagt etwa, dass gewählte Vertreter ausgeschlossen werden können, wenn sie zweimal unentschuldigt fehlen. „Der Senat erachtet die fragliche Regelung für unzulässig“, schreibt Krach. „Diese ,Nachwuchsdemokraten‘ haben in der Geschäftsordnung eine Regelung geschaffen, nach der die Parlamentsmehrheit die durch den Wähler bestimmten Abgeordneten praktisch aus dem Parlament entfernen kann – das ist derart undemokratisch, dass mir dazu kaum etwas einfällt“, kritisierte Luthe.

Zumindest die Debatte um geschlechtergerechte Sprache ist in Berlin nicht neu. In Friedrichshain-Kreuzberg werden Dokumente etwa bereits seit 2014 in geschlechtsneutraler Sprache verfasst. Im Koalitionsvertrag des rot-rot-grünen Senates werden Gender-Sternchen verwendet. Und auch die FDP hat mit dem Thema schon ihre Erfahrungen gemacht: In einer Erklärung nutzten die Freien Demokraten in Mitte kürzlich das Gender-Sternchen – und ernteten einen Proteststurm.