Der Senat will noch in diesem Jahr ein neues Modell vorlegen. Bisher bezahlt Berlin den freien Schulen 93 Prozent der Personalkosten.

Privatschulen in Berlin sollen künftig besser aus dem Landesetat finanziert werden. Die rot-rot-grüne Regierungskoalition will noch in diesem Jahr die Erarbeitung eines neuen, transparenteren Berechnungsmodells für die Zuschüsse abschließen. 2019 soll es dann mit einer Übergangsphase eingeführt werden. Das erklärte Thorsten Metter, Sprecher der Bildungsverwaltung.

Ziel sei, die tatsächlichen Kosten der Schulen in freier Trägerschaft zu berücksichtigen und ihnen damit Planungssicherheit zu geben. Außerdem sollen denjenigen Schulen höhere Zuschüsse zugewiesen werden, die verstärkt inklusiv arbeiten und mehr Schüler aus sozial benachteiligten Familien aufnehmen. Im Einführungsjahr erfolge die Mittelzuweisung voraussichtlich noch nach dem alten Modell, die neue Berechnung werde den Privatschulen aber dann bereits mitgeteilt, sagte Metter der Berliner Morgenpost.

Bisher bezahlt das Land Berlin den freien Schulen 93 Prozent der Personalkosten. Doch die Schulen müssen auch Gebäudemiete bezahlen und Sachkosten begleichen. Für notwendige Sanierungen gibt es ebenfalls keine Extra-Zuschüsse. Seit vielen Jahren fordern die Privatschulen daher ein neues Zuschussmodell, das die tatsächlichen Kosten berücksichtigt. Verhandlungen dazu liefen bereits in der vergangenen Legislaturperiode, wurden aber nicht abgeschlossen. Einen Teil der Kosten tragen die Eltern über das Schulgeld.

Privatschulen sind bei Eltern zunehmend gefragt

In Berlin geht rund jeder zehnte Schüler auf eine Privatschule, insgesamt sind es fast 50.000 Schüler. Angesichts des Mangels an Schulplätzen in Berlin ist zu erwarten, dass noch mehr Eltern als bisher eine Privatschule als Alternative in Betracht ziehen. Der Privatschulverband betont, dass bereits heute die tatsächliche Nachfrage nicht befriedigt werden könne. Die Gründung neuer Privatschulen sei angesichts der hohen Immobilienpreise aber kaum noch möglich.

Inwieweit manche Privatschulen ein so hohes Schulgeld erheben, dass damit Kinder ausgeschlossen werden, ist umstritten. Schulen freier Träger dürfen keine Bewerber aus finanziellen Gründen ablehnen, dieses sogenannte Sonderungsverbot steht sogar im Grundgesetz. Für Eltern, die das geforderte Schulgeld nicht bezahlen können, muss es also eigentlich eine einkommensorientierte Staffelung geben bis hin zur Möglichkeit, das Schulgeld komplett zu erlassen.

Bildungspolitiker der SPD bezweifeln allerdings, dass alle Berliner Privatschulen in diesem Punkt die Verfassung einhalten. Sie üben Kritik an ihrer Parteifreundin, Bildungssenatorin Sandra Scheeres. „Der Senat muss das Sonderungsverbot stärker kontrollieren und durchsetzen“, forderte der Abgeordnete Joschka Lan­genbrinck.

"Die Geheimniskrämerei ist ein Skandal"

Langenbrinck kritisiert aber auch die Privatschulen. In einer parlamentarischen Anfrage wollte er für 135 allgemeinbildende freie Schulen in Berlin wissen, wie viele Schüler sie besuchen,und wie hoch an jeder Schule die Quote der Schüler ist, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind. Zudem forderte er Aufschluss über die Höhe des Schulgeldes sowie "sonstiger Gebühren" und fragte, wo eine einkommensorientierte Staffelung des Schulgeldes und eine Erlass-Regelung für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit existiert.

Die Bildungsverwaltung befragte die jeweiligen Privatschulträger, doch 65 und damit knapp die Hälfte der 135 Schulen machten keine Angaben. Die beantwortete Anfrage ist noch nicht veröffentlicht, sie liegt der Berliner Morgenpost exklusiv vor. "Die Geheimniskrämerei ist ein Skandal. Privatschulen werden zu über 90 Prozent mit Steuergeld finanziert, deshalb müssen sie öffentlich Rechenschaft ablegen. Wer Transparenz verweigert, darf öffentliches Geld nicht nehmen", sagte Langenbrinck der Berliner Morgenpost.

Verwaltungssprecher Thorsten Metter wies die Kritik des SPD-Abgeordneten zurück. "Es ist klar, dass das Sonderungsverbot gilt und eingehalten werden muss. Wenn Verstöße von einzelnen Schulen bekannt werden, muss dagegen vorgegangen werden und wird dagegen vorgegangen", sagte er der Morgenpost. In jedem Fall müssten die Schulen in freier Trägerschaft und ihre Schülerschaft sehr differenziert betrachtet werden. Zudem sollen im Juni die Schulgeldregelungen mit den Trägern der freien Schulen erörtert werden.

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