Die Frau stand bitterlich weinend vor dem Saal 217 des Moabiter Kriminalgerichts. Sie war eine Freundin der 20-jährigen Amanda K. Ein Onkel von Amanda K. sagte, dass es unsagbar schwer zu verstehen sei, dass es keinen wirklich Schuldigen geben soll. Minuten zuvor hatte Richter Matthias Schertz die Entscheidung des Schwurgerichts verkündet: Für den 29-jährigen Hamin E. werde die dauerhafte Einweisung in eine psychiatrische Klinik angeordnet. Er habe Amanda K. Anfang des Jahres heimtückisch ermordet, indem er sie vor eine U-Bahn stieß. Hamin E. sei wegen seiner psychiatrischen Erkrankung aber nicht schuldfähig. Davon waren auch Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung in ihren Plädoyers ausgegangen.
Hamin E. wurde zeitweise als Intensivtäter geführt
Richter Schertz schilderte noch einmal Hamin E.s Werdegang: Seine Eltern flohen 1985 aus dem Iran nach Deutschland, sie lebten in Hamburg. Dort wurde 1987 Hamin E. geboren. Es gab eine zunächst normale Kindheit, so Schertz. Das habe sich jedoch geändert, als Hamin E. zum Jugendlichen heranwuchs. Er habe zahlreiche Straftaten verübt, sei zeitweise sogar als Intensivtäter geführt worden. 2002 wurde er zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Schertz sprach von Raubtaten und einer Messerattacke gegen einen schon am Boden liegenden Jugendlichen.
Während der Haft wurden bei Hamin E. dann erste psychische Auffälligkeiten festgestellt. Das habe sich später so fortgesetzt, sagte Schertz. Der Beschuldigte habe mit Unterbrechungen mehr als sechseinhalb Jahre in psychiatrischen Krankenhäusern verbracht. Am 19. Januar dieses Jahres sei Hamin E. aus einem psychiatrischen Hamburger Krankenhaus aus „disziplinarischen Gründen“ entlassen worden. Protokollen zufolge soll er Ärzte und andere Patienten beschimpft und beleidigt haben. Er wurde schließlich „wegen fehlender Behandlungsgrundlage und fehlender Eigen- und Fremdgefährdung“ nach Hause geschickt.
Hamin E. fuhr jedoch, was er zuvor schon öfter getan hatte, mit dem Zug nach Berlin. In der Notübernachtungsstelle für Obdachlose an der Franklin-straße fand sich kein freier Platz mehr. Hamin E. habe das „ruhig hingenommen“, sagte Schertz. Sein nächster Weg führte ihn zum U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz. Von da an, so der Richter, „ist alles, was geschah, mit Überwachungskameras der BVG aufgezeichnet worden“: Hamin E. beobachtete zunächst zwei Frauen. Später stand er auf dem Bahnsteig vor einem Kiosk, „wirkte unruhig und sehr angespannt“, so Schertz. Amanda K. stand vor ihm auf dem Bahnsteig, eigentlich noch weit genug hinter der weißen Gefahrenlinie. Als der Zug einfuhr, sei Hamin E. „mit weit ausgestreckten Armen auf sie zugelaufen und habe ihr einen kräftigen Stoß versetzt“. Sie wurde von einer U-Bahn überrollt und starb noch am Tatort. Hamin E.s Erklärung, dass er die ihm völlig unbekannte Frau nur habe beiseitestoßen wollen, sei „eine Schutzbehauptung“, so der Richter. „Das Video spricht eine andere Sprache. Da ist klar zu erkennen, dass er sich das Überraschungsmoment zunutze machte und Amanda K. mit voller Wucht stieß. Sie hatte keine Chance zur Gegenwehr.“ Der Gerichtsmediziner habe bestätigt, dass sie sofort tot gewesen sei und nicht gelitten habe, sagte Schertz, vielleicht sei das ein kleiner Trost für die Angehörigen.
Unterbringung wird einmal im Jahr überprüft
Eine Einweisung in den Maßregelvollzug ist – im Gegensatz zu einer Haftstrafe – unbefristet. Es werde „nach Rechtskraft des Urteils von der Strafvollstreckungskammer aber jährlich einmal die Erforderlichkeit der Unterbringung geprüft“, sagte Monika Pelcz, Sprecherin des Berliner Landgerichts. In Abständen von fünf Jahren sei zudem ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Hamin E.s Anwälte wollen beantragen, dass ihr Mandant in der Hamburger Gefängnispsychiatrie untergebracht wird – damit seine Eltern, die in Hamburg leben, ihn leichter besuchen können.