Berliner Vermieter hatten gegen das Verbot von Ferienwohnungen geklagt. Am Mittwoch scheiterten sie mit ihren Klagen vor Gericht.

Große Enttäuschung bei den Betreibern von Ferienwohnungen, große Erleichterung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch die Klage von vier Ferienwohnungs-Besitzern abgewiesen. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil es das erste ist, das sich grundsätzlich mit dem 2014 in der Hauptstadt eingeführten Ferienwohnungsverbot beschäftigt.

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Hintergrund des Rechtsstreits ist das sogenannte Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum, das in Berlin am 1. Mai 2014 in Kraft trat. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist, die am 1. Mai dieses Jahres endete, ist das Anbieten von Ferienapartments in Wohnhäusern verboten, wenn dabei mehr als 50 Prozent der Wohnfläche vermietet werden sollen. Wer ohne Ausnahmegenehmigung dennoch weiterhin Ferienwohnungen vermietet, riskiert bis zu 100.000 Euro Bußgeld. Berlinweit gab es nach Schätzungen zuletzt etwa 14.000 Ferienwohnungen.

Verbot von Ferienwohnungen in Berlin bestätigt

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    Ferienwohnungs-Anbieter sehen ihre Existenz bedroht

    Beim Verwaltungsgericht sind Dutzende Klagen gegen das Gesetz eingegangen. Die Vermieter, die Wohnungen unter anderem über die Internet-Plattform Wimdu anbieten, hatten geklagt, weil sie sich in ihrer Berufs- und Eigentumsfreiheit eingeschränkt sahen. „Es geht um unsere Existenz“, sagte Stephan la Barré, einer der Kläger, der 15 Ferienwohnungen in Mitte anbietet. Entsprechend voll war dann auch der große Saal 4304 im Gerichtsgebäude an der Kirchstraße in Moabit. Viele Zuhörer mussten im Stehen der stundenlangen Verhandlung folgen, weil es nicht genügend Sitzplätze gab. Rund 100 Prozessbeobachter, die meisten von ihnen selbst Anbieter von Ferienwohnungen, erhofften sich Klarheit, ob das umstrittene Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz Bestand hat.

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    Doch nach der Verkündung des Urteilsspruchs am Nachmittag machte sich unter den anwesenden Vermietern Entsetzen breit. Denn anderes als von den Ferienwohnungs-Anbietern erhofft, sah das Gericht die Verhältnismäßigkeit des Verbots gewahrt, weil so dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden soll. Auch ein Bestandsschutz, wie er etwa Arztpraxen oder Rechtsanwaltskanzleien eingeräumt wurde, die ebenfalls Wohnraum zweckentfremden, wurde den Klägern nicht gewährt. Die aus drei Richtern bestehende Kammer folgte der Begründung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Deren Juristen hatten das Gesetz formuliert und die Ungleichbehandlung damit gerechtfertigt, dass das Gewerbe Ferienwohnung sich von den anderen Gewerben unterscheide.

    "Eine herbe Enttäuschung für uns alle"

    Vermieter und Kläger Stephan La Barré
    Vermieter und Kläger Stephan La Barré © Joerg Krauthoefer

    „Das ist eine herbe Enttäuschung für uns alle. Wir hatten erwartet, dass das Gericht unsere Ansicht unterstützt und damit die Ungleichbehandlung von Ferienwohnungen im Rahmen des Zweckentfremdungsgesetzes zurechtrückt“, sagte Stephan la Barré nach der Urteilsverkündung. Viele kleinere Unternehmen und ihre Mitarbeiter seien von diesem Urteil existenziell betroffen. „Wir haben nun die traurige Aufgabe, das Ergebnis unseren Mitarbeitern zu erklären“, sagte der Vermieter, der sechs Angestellte beschäftigt. „Wir werden uns das Urteil in Ruhe anschauen, um weitere rechtliche Schritte vorzubereiten. Aufgeben ist keine Option“, kündigte er an.

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    Auch der Chefjurist der Internetplattform Wimdu, Péter Vida, der den Kläger aus Schöneberg vertreten hatte, äußerte sich enttäuscht. „Heute ist ein schwarzer Tag für Berlin. Wir sind verstört über diese Entscheidung und können sie in vielerlei Hinsicht nicht nachvollziehen“, sagte Vida. Wimdu werde weiter für private Ferienwohnungen in Berlin kämpfen.

    „Wir begrüßen, dass die vier Vermieter mit ihrem Anliegen, das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu kippen, nicht durchdringen konnten“, erklärte dagegen der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Selten war das Vermieten an normale Mieter so lukrativ wie heute“, so Wild. Von einer Existenzbedrohung könne keine Rede sein.

    „Ein guter Tag für die vielen Wohnungssuchenden“

    Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel
    Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel © dpa | Paul Zinken

    Ähnlich reagierte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). „Das ist ein guter Tag für die vielen Wohnungssuchenden in unserer Stadt“, sagte Geisel. „Das Zweckentfremdungsverbot will niemanden ärgern, es hat ein einfaches Ziel: Den Menschen helfen, die eine Wohnung suchen und Wohnungen dafür zu nutzen, wofür sie gebaut wurden – zum Wohnen“, so der Senator. Ob das Berliner Gesetz auch vor der nächsten Instanz Bestand hat, muss sich erst erweisen. Die Rechtsbeistände einiger Kläger kündigten bereits an, nun vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.

    Urteile der 6. Kammer vom 8. Juni 2016 (VG 6 K 103.16 u.a.)