Wohnungsmarkt

Gericht entscheidet über Ferienwohnungen in Berlin

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Die Zahl der Ferienwohnungen soll in Berlin begrenzt werden

Die Zahl der Ferienwohnungen soll in Berlin begrenzt werden

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Seit fünf Wochen sind Ferienwohnungen in Berlin verboten. Nun kommt das umstrittene Gesetz auf den Prüfstand.

Der Große Saal 4304 im Berliner Verwaltungsgericht an der Kirchstraße in Moabit ist an diesem Mittwochmorgen fast zu klein, um die vielen Menschen zu fassen, die der Verhandlung folgen wollen. Denn vor der mit drei Richtern besetzten Kammer wird an diesem Morgen verhandelt, ob Berlin die gewerbliche Beherbergung von Touristen in Wohnungen zu Recht verbieten kann. Rund 100 Zuschauer, darunter viele Anbieter von Ferienwohnungen, erhoffen sich Klarheit, ob das umstrittene Gesetz Bestand hat.

Am 1. Mai endete die zweijährige Übergangsfrist, die den Anbietern von Touristenappartements vom Senat eingeräumt wurde. Vor dem Verwaltungsgericht stehen nun, nur fünf Wochen später, vier gewerbliche Vermieter, die die Bezirksämter Mitte und Schöneberg verklagen. Die Ämter hatten den Betreibern das sogenannte Negativattest verweigert. Diese Bescheinigung hätte den Klägern bestätigt, dass ihre Ferienwohnungen nicht unter das 2014 in Berlin eingeführte Zweckentfremdungsverbot fallen. Vor Gericht sind deshalb auch Vertreter der beklagten Bezirke, darunter auch der zuständige Stadtrat von Mitte, Stephan von Dassel (grüne) Und der Senat Verwaltungsgericht für Stadtentwicklung erschienen.

Gebot der allgemeinen Gleichbehandlung

Bis zur ersten Verhandlungspause stellte die Vorsitzende Richterin klar, dass sie zumindest in der Frage des lediglich befristeten Bestandsschutzes die Formulierungen für ausreichend hält. Damit hat sie allerdings noch nicht zu erkennen gegeben, ob sie durch den unbefristeten Bestandsschutz, der etwa Arzt- und Rechtsanwaltspraxen eingeräumt wird, Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt sieht. Dieser enthält das Gebot der allgemeinen Gleichbehandlung. Diese Frage soll nach der Pause behandelt werden. "So oder so wird heute nicht das letzte Wort gesprochen", sagte Helge Sodan, Verfasser der Klage des Schöneberger Anbieters, in der Verhandlungspause der Berliner Morgenpost. "Egal, wer hier unterliegt, wird vor das Oberverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz gehen", so der Rechtswissenschaftler; der an der Freien Universität Verwaltungsrecht lehrt.

Die Richter zogen sich zur Beratung zurück. Das Urteil soll am Nachmittag gesprochen werden.

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10.000 bis 14.000 Ferienwohnungen in Berlin

Berlinweit gab es nach Schätzungen zuletzt 10.000 bis 14.000 Ferienwohnungen. Allein der Stadtbezirk Mitte geht von mehr als 5000 solcher Quartiere aus. Beim Verwaltungsgericht sind laut Sprecher bereits Dutzende Klagen gegen das Gesetz eingegangen, eine Kammer mit drei Richtern beschäftige sich vorrangig damit.

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Die Wohnungen werden meist über Online-Portale wie Wimdu, Airbnb oder 9flats angeboten. Die Plattformen werben mit authentischen Urlaubserlebnissen, bei denen man anders als beim Hotelaufenthalt die Kiezkultur spüre. In Umfragen hätten rund 40 Prozent der Gäste angegeben, ohne diese alternative Unterbringung nicht nach Berlin gekommen zu sein, sagte Wimdu-Anwalt Peter Vida. „Hier werden Verbraucherbedürfnisse abgewürgt.“

Die Kläger sehen Verstöße gegen die Berufs- und die Eigentumsfreiheit. Der ehemalige Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Helge Sodan, bescheinigt dem Gesetz in einem Gutachten gravierende Mängel. Vor allem sei es nicht verhältnismäßig, weil es das Problem knappen Wohnraums kaum lösen könne. Die Belastungen für die Vermieter stünden in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Vorteilen für die Allgemeinheit.

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Das Online-Portal Wimdu steht hinter einem der Kläger

Auch Wimdu-Anwalt Vida sagt, das Verbot sei angesichts von 150.000 fehlenden Wohnungen in Berlin „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“. Die zuständigen Behörden argumentieren hingegen, der Eingriff in die Grundrechte sei hinzunehmen, da die Berliner auf den knappen Wohnraum angewiesen seien. Wimdu habe nicht selbst geklagt, sondern stehe hinter einem der Kläger, sagte der Gerichtssprecher. Ein Bezirksamt hatte den vier klagenden Vermietern die Bescheinigung verweigert, dass ihre Ferienwohnungen nicht unter das Verbot fallen. Mit ihren Klagen wollen die Vermieter nun diese sogenannten Negativatteste erstreiten.

( dpa/ij )