Auf dem Fahrrad telefonieren ist verboten. Dennoch erwartet die Unfallkasse mehr Unfälle junger Radler wegen dieses Multitaskings.

Die Unfallkasse Berlin warnt vor den Gefahren der Handynutzung auf dem Fahrrad. Die Kasse rechnet damit, dass demnächst die Zahl der Fahrradunfälle steigen wird, die auf eine Nutzung des Smartphones zurückgehen.

„Im Frühling und Sommer sind mehr Schülerinnen und Schüler sowie Studierende mit dem Rad unterwegs. Für viele von ihnen gehört das Smartphone zur Grundausstattung – leider zu oft auch beim Radfahren“, sagte Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse einer Mitteilung zufolge.

Dabei ist die Handy-Nutzung auf dem Rad ohnehin verboten, wer erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 25 Euro. Untersagt ist jegliches Hantieren mit dem Mobiltelefon während des Fahrens. Beide Hände des Radfahrers müssen frei sein, mit einer Handyhalterung am Lenker und Freisprecheinrichung darf das Gerät also genutzt werden, zum Telefonieren oder auch zum Navigieren. Allerdings gilt immer: Die Lautstärke muss es erlauben, auch andere Verkehrsgeräusche noch gut zu hören. Und: Zur Bedieung des Gerätes muss der Fahrer anhalten.

Kita-Kinder, Schüler und Studierende sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung abgesichert. Trägerin in der Hauptstadt ist die

Über die Unfallkasse Berlin sind Kita-Kinder, Schüler und Studierende in der gesetzlichen Schüler-unfallversicherung versichert. Die Kosten trägt das Land Berlin.