Wahlgesetz

NPD-Abgeordnete sollen Bezirksversammlungen verlassen

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Ulrich Kraetzer
Teilnehmer an einer Kundgebung der NPD demonstrieren im Mai 2015

Teilnehmer an einer Kundgebung der NPD demonstrieren im Mai 2015

Foto: dpa Picture-Alliance / Jens Kalaene / picture alliance / ZB

Das Abgeordnetenhaus will das Wahlgesetz ändern: Sollte die NPD verboten werden, sollen die NPD-Bezirksverordneten ihre Sitze verlieren

In der Berliner Koalition aus SPD und CDU gibt es Überlegungen, das Landeswahlgesetz zu ändern. Die Fachpolitiker wollen damit erreichen, dass die Vertreter der rechtsextremen NPD nach einem möglichen Verbot der Partei durch das Bundesverfassungsgericht ihre Sitze in den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) verlieren. Entsprechende Pläne bestätigten die innenpolitischen Sprecher aus SPD und CDU, Frank Zimmermann und Robbin Juhnke, der Berliner Morgenpost.

Die NPD ist zurzeit mit jeweils zwei Sitzen in den BVVen von Treptow-Köpenick, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf vertreten. Im Abgeordnetenhaus hat sie keine Mandate. Das Bundesverfassungsgericht wird ab 1. März über einen Antrag des Bundesrates entscheiden, die Partei als verfassungswidrig zu verbieten. Beobachter halten ein Verbot für denkbar. Die sechs Bezirksverordneten der NPD würden damit zwar ihre Partei verlieren – nach geltender Rechtslage aber nicht ihre Mandate.

Die Koalition will dies mit einem neuen Passus im Wahlgesetz ändern. CDU und SPD könnten dies zwar mit ihrer Mehrheit alleine durchsetzen. „Wir streben aber einen Konsens aller im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien an, weil das Aberkennen eines Mandats eine schwerwiegende Angelegenheit ist“, sagte der Vize-Fraktionschef der SPD, Frank Zimmermann.

Die Grünen verfolgen die Koalitionspläne zur Gesetzesänderung jedoch mit Skepsis – aus grundsätzlichen Erwägungen. „Parteiverbote und der Entzug von Mandaten sind ein sensibles Feld“, sagt der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Dirk Behrendt. Um die Verfassungsmäßigkeit und Notwendigkeit der Gesetzesänderung zu prüfen, hat die Fraktion gemeinsam mit den Fraktionen der Linken und der Piraten daher ein Gutachten beim wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses in Auftrag gegeben.

Die Einschätzung der Juristen liegt der Berliner Morgenpost vor. Darin heißt es, dass nach der bisherigen gesetzlichen Regelung „ein Parteiverbot das Mandat nicht automatisch zum Erlöschen bringt“. Die NPD-Mitglieder würden dem Parlament und der BVV ohne eine Gesetzesänderung also auch nach einem Verbot angehören können – als parteilose Abgeordnete.

Beabsichtigte Gesetzesänderung wäre verfassungskonform

Nach einer Gesetzesänderung würden sie ihre Mandate dagegen verlieren. Die Sitze blieben in diesem Fall bis zum Ablauf der Legislaturperiode unbesetzt, schreiben die Gutachter. Nur bei Volksvertretern, die in einem Wahlkreis direkt gewählt worden sind, müsse die Wahl in den betroffenen Wahlkreisen wiederholt werden. Dies wäre bei den Bezirksverordneten allerdings nicht der Fall, weil sie nicht direkt in einem Wahlkreis, sondern über die Bezirksliste gewählt wurden. Die beabsichtigte Gesetzesänderung bezeichnen die Gutachter als verfassungskonform. Ein Problem könne allerdings entstehen, wenn durch den Verlust von Mandaten die verfassungsmäßig vorgeschriebene Mindestzahl an Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus unterschritten würde. Dieses Problem könnte aber durch eine Anpassung in der Berliner Landesverfassung entschärft werden, heißt es.

Angesichts der Bedenken der Grünen kündigte die CDU – anders als die SPD – an, das Wahlgesetz notfalls auch gegen die Stimmen der Opposition ändern zu wollen. „Wir machen das als Koalition zur Not auch allein“, sagte Robbin Juhnke (CDU). Nach dem angestrebten Verbot dürfe kein Mitglied der bisherigen NPD mehr im Landesparlament oder in einer BVV sitzen.

Der Gesetzesentwurf lässt hier allerdings eine Hintertür für die rechtsex­tremen BVV-Mitglieder offen: Den Gutachtern zufolge dürften die NPD-Verordneten ihre Sitze in den Bezirksverordnetenversammlungen nämlich behalten, wenn sie noch vor Abschluss des Verbotsverfahrens aus ihrer Partei austreten würden. Ihren eigentlichen Zweck hätte die Gesetzesänderung in diesem Fall verfehlt. Eine Neuformulierung, die das verhindern könnte, wäre aber ebenfalls problematisch. Denn das Verfassungsgericht könnte dies als rückwirkende Beschränkung von Grundrechten werten – und das Gesetz wieder kassieren.