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Gebetsraumverfahren
Gericht sieht durch Gebet Schulfrieden gestört
Die Klage des 18-jährigen Yunus M. wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen; der Berliner Gymnasiast bekommt in seiner Weddinger Schule keinen Gebetsraum. Auch die Prozesskosten muss der Schüler selbst tragen.

Der SchŁler Yunus Mitschele aus Berlin-Wedding (l.) sitzt am Mittwoch (30.11.2011) im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Beginn der Verhandlung Łber das tšgliche Gebet an seiner Schule. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prŁft, ob muslimische Gebete in Schulen verboten werden dŁrfen, wenn dies den Schulfrieden bedroht, oder ob die in Deutschland geltende Religionsfreiheit dies deckt. Ein Urteil sollte voraussichtlich noch im Laufe des Tages gesprochen werden. Foto: Peter Endig dpa/lsn +++(c) dpa - Bildfunk+++© dpa/DPA



