Seine Kollegen trafen ihn bei einem Rockertreffen oder im Pullover mit Rockerclub-Kürzel. Die Nähe zur Rockerszene hat für einen Berliner Polizisten nun harte Folgen: Ein Gericht bestätigte seine Entlassung aus dem Polizeidienst.
Ein Polizeibeamter, der sich in seiner Freizeit in der Rockerszene aufhält, weckt Zweifel an seiner persönlichen Eignung. In der Konsequenz, so ein Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts, darf er dann auch aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden.
Kollegen hatten den Polizisten, der seit Februar 2009 Beamter auf Probe war, im April 2010 bei einem Einsatz schwarz gekleidet angetroffen. Aufgefallen war ihnen vor allem sein Pullover, der im Brustbereich die Aufschrift „Black Seven Ultras“ hatte. „Black Seven“ steht für den siebten Buchstaben des Alphabets und gilt als Zahlencode für den Rockerklub Gremium MC. Zudem fanden die Beamten bei ihrem Kollegen ein sogenanntes Einhand-Messer, dessen Besitz nach dem Waffengesetz verboten ist.
Im Mai 2010 wurde der Polizist erneut bei einem Rocker-Treffpunkt in Charlottenburg angetroffen. Zuvor war er bereits aufgefallen, weil er einen Dienstcomputer unzulässigerweise für eine private Anschriftenermittlung nutzte.
Die 36. Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte die durch den Polizeipräsidenten ausgesprochene Entlassung aus dem Polizeidienst. Das Verhalten des Mannes und sein gesamtes Persönlichkeitsbild rechtfertigten die Einschätzung der Behörde, dass er als Beamter auf Lebenszeit den Anforderungen nicht gerecht werden könnte, hieß es in der Begründung. Polizeibeamte stünden immer im besonderen Blickfeld der Öffentlichkeit, sodass zu Recht von ihnen verlangt werde, sich stets vorbildlich und verantwortungsbewusst zu verhalten. mim
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