KI-Stimme. Info
Klage
Berliner Flashmob wird zum Fall für Karlsruhe
Flashmobs - wie bei einem Handelsstreik in Berlin - sind legales Mittel der Gewerkschaften im Arbeitskampf. So hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt. Der Handelsverband Berlin und Brandenburg geht gegen diese Entscheidung nun vor das Bundesverfassungsgericht.



