Das Ruhegehalt von Karl-Heinz Kurras darf nicht gekürzt werden, weil er für die Stasi gearbeitet hat. Die Akten, die seine Tätigkeit belegen, dürfen in einem Disziplinarverfahren vor Gericht nicht als Beweis verwendet werden. 1955 hatte der damalige West-Berliner Polizist den Studenten Benno Ohnesorg bei Protesten erschossen.
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