Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker (57) hat Haftbeschwerde eingelegt. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Ihre Verteidiger sähen weder einen dringenden Tatverdacht noch eine Fluchtgefahr gegeben, hieß es in der Zeitung.
Becker steht unter dringendem Verdacht, an dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein. Die 57-Jährige war am 27. August in Berlin festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Nach Angaben eines Sprechers haben die Bundesanwälte die Ablehnung der Haftbeschwerde beantragt. Darüber muss nun zunächst der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Sollte er eine Freilassung Beckers ablehnen, ist der 3. BGH-Strafsenat zuständig.