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Senat übernimmt höhere Mieten für Hartz-IV-Singles
Die Obergrenze der Warmmiete soll für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger um fünf Prozent von 360 auf 378 Euro angehoben werden. Damit reagiert der Berliner Senat auf die steigenden Mieten vor allem für kleine Wohnungen. Neu ist, dass die Kosten bereits nach einem halben Jahr kontrolliert werden.

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