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Verfassungswidrig
Land darf Beamte nicht in Stellenpool abschieben
Der Berliner Senat hat vor Gericht einen herben Rückschlag erlitten. Sein wichtigstes Instrument zum Stellenabbau, die Versetzung von Mitarbeitern der Verwaltung in einen Stellenpool ist – zumindest was Beamte angeht – verfassungswidrig. Gut 500 Beamte hätten damit Anspruch auf einen neuen Posten.



