Er nagt sich munter durch die Hochwasser-Deiche an Oder und Elbe, legt selbst die mächtigsten Bäume um und errichtet damit massive Bauwerke, die das Wasser in Brandenburgs Flüssen stauen. „Ein beeindruckender Kerl“, sagt der märkische Landtags-Abgeordnete Gregor Beyer von der Partei FDP. „Der Biber schafft sich ein richtiges Paradies zum Leben.“ Dieses paradiesische Leben dürfte für viele Biber bald vorbei sein. Denn in Brandenburg darf das bislang streng geschützte Nagetier künftig geschossen werden. Das haben die Politiker im Potsdamer Landtag jetzt mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Weil die Schäden, die der Biber im Land anrichtet so groß sind, stimmten selbst die Grünen zu. Obwohl die Naturschutzverbände dagegen waren.

„In Brandenburg gibt es nach offiziellen Quellen rund 2600 Biber“, sagte Gregor Beyer der Kinderpost. „Nach wildbiologischen Standards kann man davon ausgehen, dass bei stabilen Populationen problemlos bis zu 20 Prozent der Tiere geschossen werden können.“ Das hieße aber nicht, dass jeder jetzt einfach Biber schießen dürfe, das dürften nur dafür ausgebildete Jäger.

Seit Jahren klagen Bauern, Jäger und Fischer, aber auch Mitarbeiter des Gewässer- und Deichverbandes über die Folgen der Schaffenskraft der Nager. Dabei hatten sich Naturschützer zunächst über seine Rückkehr gefreut. Mehr als 100 Jahre lang war der einst in ganz Europa verbreitete Biber fast ausgerottet. In Brandenburg überlebte er nur im Bereich der Elbe und vermutlich auch an der Schwarzen Elster. Heute leben wieder etwa tausend Biber allein im Oderbruch und fast ein Drittel aller Elbe-Biber in Brandenburg.

Ausnahmeregelung für die besonders geschützte Tierart

Das brandenburgische Parlament fordert seine Regierung nun auf, bis zum Frühjahr 2014 eine Regelung zu schaffen, die Ausnahmen von den Vorschriften für besonders geschützte Tierarten erlaubt. Die Landkreise wollen Gebiete festlegen, in denen sie nicht besetzte Biberburgen beseitigen dürfen, aber auch Biber fangen und „als letzte Möglichkeit“ Einzeltiere töten dürfen.

„Nach einem erfolgreichen Wiederansiedlungsprogramm hat der Biber sein ursprüngliches Verbreitungsgebiet fast wieder vollständig besiedelt“, sagen die Politiker. Doch die Ausbreitung und Zunahme des Bibers beschere dem Land auch ein Problem: Einerseits hat es wegen der internationalen Schutzbestimmungen für den Elbe-Biber eine besondere Verantwortung, andererseits muss es Schäden an Hochwasserschutzanlagen, Verkehrswegen, Fischteichanlagen sowie land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen möglichst vermeiden.

Umweltverbände sind dagegen

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland ist dennoch dagegen, Biber zu fangen und zu töten, und das ohne jeweilige artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. „Geeignete, unbesetzte Reviere werden nach kurzer Zeit wieder besiedelt“, sagte ein Sprecher. Der Naturschutzbund Nabu will versuchen, die neue Verordnung zu verhindern. „Bei Weitem sind noch nicht alle Möglichkeiten zur Schadensabwehr ausgeschöpft worden“, sagte die Nabu-Chefin Katharina Weinberg. So könnten etwa Gittermatten in den Deichen verhindern, dass der Biber sich durch sie hindurch gräbt und sie aufweicht.

Doch nur selten sind sich die Politiker so einig wie in der Biberfrage. Für den SPD-Abgeordneten und Präsidenten des Bauernverbandes, Udo Folgart, ist der Beschluss „eine gute Botschaft ins Land“. Schon bisher durften Biber in Einzelausnahmen geschossen werden. Ein Landwirt zum Beispiel hatte in Märkisch-Oderland den Antrag dafür bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt. Seine Weiden waren überschwemmt, weil die Biber einen Damm an einem Wasserzuleitungsgraben zum nahe gelegenen Schöpfwerk errichteten. Über mehrere Jahre soll alles versucht worden sein. Doch die Biberfamilie ließ sich nicht vertreiben. Es war ihr Todesurteil.

Gudrun Mallwitz/gs