Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechte von Schichtarbeitern im Streit um Nachtarbeit erheblich gestärkt. Können Betroffene aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten, sind sie nicht arbeitsunfähig krank, sondern haben Anspruch auf Beschäftigung ohne Nachtschicht, heißt es in einem am Mittwoch in Erfurt verkündeten Urteil. Das Gericht schützt Schichtarbeiter damit vor Verlust des Arbeitsplatzes. (Az. 10 AZR 637/13)

Im aktuellen Fall konnte eine Krankenschwester aus Potsdam nach knapp 30 Jahren im Schichtdienst aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten und wurde deshalb vom Arbeitgeber als arbeitsunfähig krank nach Hause geschickt. Die Frau lebte zuletzt von Arbeitslosengeld und klagte deshalb durch alle Instanzen – mit Erfolg.

Die Klägerin ist laut Urteil nicht arbeitsunfähig krank und kann alle Tätigkeiten einer Krankenschwester ausführen. Das Krankenhaus müsse deshalb bei der Schichteinteilung die Gesundheitsbeschwerden der Frau berücksichtigen. Die Krankenschwester hat zudem Anspruch auf rückwirkende Vergütung, weil sie ihre Arbeit „ordnungsgemäß angeboten“ hatte.

AFP/dpa/mim