Jan-Hendrik Olbertz, Präsident der Humboldt-Universität, hat das Urteil im Fall Schavan „etwas überrascht“. „Aber natürlich muss man das in einem Rechtsstaat akzeptieren“, sagte Olbertz der Berliner Morgenpost. Die Kritik am Verfahren der Heinrich-Heine-Universität halte er aber aufrecht. „Bei einem solch komplexen Problem hätte die Universität Düsseldorf externe Gutachter hinzuziehen müssen“, so Olbertz. Zudem bemängelt Olbertz die fehlende Selbstkritik der Universität. „1980 ist diese Arbeit mit sehr gut bewertet worden“, sagte Olbertz. „Das muss die Universität Düsseldorf doch aufarbeiten.“

Zudem zeigte Olbertz Mitgefühl mit der ehemaligen Bildungsministerin Annette Schavan (CDU). „Es tut mir einfach leid für Frau Schavan. Das ist schon dramatisch.“ Olbertz sagte, er habe noch Kontakt zu Schavan, allerdings nicht mehr so intensiv wie vor ihrem Rücktritt: „Hin und wieder schicken wir uns einen Gruß.“

Gut ein Jahr nach der Aberkennung des Doktorgrades hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag die Klage der CDU-Politikerin gegen die Universität Düsseldorf zurückgewiesen. „Die Klägerin hat getäuscht“, befand die Vorsitzende Richterin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Simone Feuerstein, am Donnerstag und wies Schavans Klage gegen den Entzug des Titels durch die Heinrich-Heine-Universität ab. Auf „60 Täuschungsbefunde“ sei das Gericht in Schavans 1980 eingereichter Doktorarbeit mit dem Titel „Person und Gewissen“ gestoßen.

Damit habe Schavan das Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit verletzt, das auch schon 1980 bestanden habe. Die Behauptung einer anderen Zitierkultur in den 1980er Jahren sei unerheblich: „Alle Einwände gehen am Kern des Täuschungsvorwurfs vorbei.“ Die Universität habe das Aberkennungsverfahren auch formal korrekt abgewickelt und ihren Ermessensspielraum bei der Aberkennung nicht überschritten.