Das ist eine interessante Frage, nicht nur für den juristischen Laien: Warum wirkt die Selbstanzeige eines Steuerhinterziehers nach geltendem Recht eigentlich strafbefreiend? So heißt es in § 371 der Abgabenordnung, dem elementaren Gesetz im deutschen Steuerrecht. Eine Begründung steht da leider nicht. Und so kann man schon ins Grübeln kommen: Bei allen anderen Straftaten – sei es Diebstahl, sei es Raub, sei es Betrug – wirkt sich das Eingeständnis der Tat doch allenfalls strafmildernd aus. Aber dass man strafrechtlich unbehelligt bleibt, sofern man nur die Papiere rechtzeitig und korrekt ausfüllt: Das ist doch seltsam. Was ist der Gedanke dabei?

Gute und schlechte Straftaten?

Zwei Drittel aller Deutschen teilen diese Bedenken, glaubt man neuesten Umfragen. Und so war es nicht verwunderlich, dass sich auch in der Runde von Anne Will jemand fand, der diese Position unterstützte. Sahra Wagenknecht, stellvertretende Partei- und Fraktionschefin der Linken, sprach von der “völlig unangemessenen Privilegierung einer Straftat” und forderte ein, die “Banken” sollten künftig verpflichtet werden, verdächtige Kontenbewegungen offen zu legen.

Wagenknechts Weltbild, so wurde deutlich, setzt sich immer noch aus verschieden großen Bauklötzen des Misstrauens gegen Wohlhabende und kapitalistische Institutionen zusammen: Von machtvollen Familiendynastien ist da ebenso die Rede wie von globaler Steuerflucht in nahezu unbezifferbarer Höhe, gedeckt natürlich von der willfährigen Diskretion - genau: des Bankgewerbes.

Wenig erstaunlich, dass mit dem stellvertretenden FDP-Chef Wolfgang Kubicki da kaum Konsens erzielt werden konnte. Kubicki betreut in seiner Funktion als Wirtschaftsanwalt Menschen bei der Erstellung ihrer Selbstanzeigen – und unternahm deshalb bisweilen Ausflüge ins Fachliche, auf denen man ihm nur noch schwer folgen konnte. Den Sinn der Strafbefreiung konnte er aber klar machen: Anders als auf diesem Wege könne der Staat oftmals gar nicht erst ermitteln, ob eine Steuerschuld überhaupt vorliege. Weil der Staat aber ein Interesse daran habe, Steuergelder einzunehmen, bleibe ihm folglich oft gar nichts anderes übrig.

Bedingungen verschärfen

In diesem Sinn argumentierte auch Nils Schmid, seines Zeichens SPD-Finanzminister von Baden-Württemberg und zum ersten Mal Gast in der Sendung von Anne Will. Genau wie letztlich Wolfgang Schäuble verlangte er allerdings auch eine Verschärfung der Rahmenbedingugen für die Selbstanzeige. Warum die ARD seine grundseriösen Äußerungen mit der Einblendung "10.03 - Euer Märchenfilm" verzierte, muss vorerst ihr Geheimnis bleiben - sie verschwand so schnell, wie sie gekommen war.

Schmids Bundesland hat sich jedenfalls an dem Erwerb von Datensätzen aus Schweizer Beständen beteiligt, dafür 100 Millionen Euro ausgegeben, auf diesem Wege allerdings auch Mehreinnahmen von 500 Millionen Euro erzielen können. Zumal die Zahl der Selbstanzeigen, als die Sache mit der CD ruchbar wurde, eklatant in die Höhe schnellte.

Sinnlos, die moralischen, aber auch juristischen Probleme zu leugnen, die mit dieser Aktion verbunden waren. Der Staat kauft Hehlerware? Er bedient sich also rechtswidriger Methoden, um Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen? Geht das? Rainer Hank, Wirtschaftschef der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, stellte hier die richtigen Fragen. Er machte auf eine dubiose Rolle nicht der Steuerzahler, sondern der staatlichen Behörden aufmerksam.

Und die gilt noch in einem anderen Sinn: Warum eigentlich kommen die Fälle prominenter Steuervergehen an die Öffentlichkeit? Hier ist nicht journalistische Recherche zu preisen, sondern vielmehr die Durchstecherei der Staatsanwälte zu kritisieren - die dann quasi naturnotwendig im öffentlichen Tribunal mündet.

Als hätten nicht auch Steuerstraftäter ein Recht auf Persönlichkeitsschutz. Hank erkannte “eine Hatz”, “eine Art von öffentlichem Pranger, ein Scherbengericht” in Fällen wie dem von Uli Hoeneß am Werk. Und es stimmt ja: Es war nicht nur der Vorsitzende Rupert Heindl, der da am 13. März im Münchener Landgericht II über den Fußballfunktionär und Wurstfabrikanten Uli Hoeneß gerichtet hat. Wir alle haben es getan; viele von uns schon lange vorher.