Der Berliner Senat hat die Richtwerte für die sogenannten „angemessenen Mieten“, deren Zahlung das Amt für die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe übernimmt, angehoben. Grundlage für die Richtwert-Erhöhung ist der jetzt vorliegende bundesweite Heizspiegel 2013, wie Sozialsenator Mario Czaja (CDU) am Montag mitteilte. Die neuen Richtwerte sollen vom 1. März an gelten. Die Mehrkosten für den Landeshaushalt bezifferte Mario Czaja auf rund 1,3 Millionen Euro im Jahr.

303.000 Haushalte profitieren

Von den rund 315.500 sogenannten Bedarfsgemeinschaften in Berlin, also Haushalten, in denen Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger leben, haben nach Angaben der Sozialverwaltung rund 303.000 Bedarf an Miet- und Heizkostenzuschüssen angemeldet. Die Heizkosten-Zuschüsse variieren dabei nach Wohnungsgröße, der Größe des Gebäudes und der Heizart.

Nach der vom Senat beschlossenen Anpassung an die gestiegenen Heizkosten werden die monatlichen Zuschüsse im Durchschnitt zwischen acht Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 15 Euro für eine fünfköpfige Familie angehoben. Einem Ein-Personenhaushalt stehen damit künftig durchschnittlich 423 Euro (zuvor 415 Euro) monatlich für Miete und Heizung zur Verfügung. Einem Elternpaar mit zwei Kindern werden im Durchschnitt 683 Euro (zuvor 669 Euro), mit drei Kindern 807 Euro (792 Euro) erstattet. Nach Ansicht des Sozialsenators hat sich die neue Verordnung mit dem Bruttowarmmieten-Konzept bewährt. „Mit der im Mai 2012 in Kraft getretenen Wohnungsaufwendungsverordnung (WAV) haben wir den jahrelangen Stillstand bei den Richtwerten für die Kosten der Unterkunft und Heizung beendet“, so Czaja. Seitdem habe sich die Zahl aller Fälle halbiert, in denen eine Kostensenkung wegen zu hoher Miet- und Heizkostenzuschüsse geprüft werde.

70 Prozent weniger Zwangsumzüge

Die Zahl der vom Amt veranlassten Zwangsumzüge aufgrund zu hoher Wohnkosten sei sogar um mehr als 70 Prozent gesunken. So mussten 2011, und damit vor Einführung der WAV, noch 1313 Haushalte umziehen, weil die laufenden Kosten für die Unterkunft zu hoch waren. 2012 war dieser Wert bereits auf 612 gesunken. 2013 waren lediglich noch 419 Haushalte betroffen.

„Und das trotz der im gleichen Zeitraum in Berlin stark gestiegenen Mieten“, betonte Czaja. Zusätzlich zu der jährlichen Heizkostenanpassung ist mit der WAF auch die Anpassung an den jeweils aktuellen Mietspiegel verbunden. Da dieser alle zwei Jahre neu erstellt wird, werden die reinen Mietkosten jedoch nur alle zwei Jahre angehoben.

Insgesamt betragen die Ausgaben der „Kosten für die Unterkunft“, die in Berlin geleistet werden, rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr, so der Sozialsenator.

Ein Drittel der Kosten werde dabei vom Bund finanziert. Zwei Drittel müsse das Land selbst leisten.