Die Hauptzeugin sitzt mit ihrer Mutter vor dem Gerichtssaal. Mariana ist acht Jahre alt. Der Verkehrsrichter wird später sagen, dass von großem Glück zu reden sei, dass die Schülerin noch lebe.
Angeklagt in diesem Prozess vor einem Schöffengericht - er endet mit einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung - ist ein 24-jähriger Mann. Andreas H. legt gleich zu Prozessbeginn ein Geständnis ab: „Was der Staatsanwalt sagt, stimmt. Ich war wie im Schock.“ An den Unfall erinnern könne er sich nicht mehr.
Am 11. Oktober vergangenen Jahres fuhr er in einem Renault Twingo durch die Stadt. Andreas H. saß hinterm Steuer, ein Bekannter neben ihm. Die beiden kannten sich aus der Justizvollzugsanstalt Moabit. Gegen 18.15 Uhr durchquerten sie die Buttmannstraße. In Höhe der Hausnummer 14 wollte Mariana die Straße überqueren, um in dem Kiosk auf der gegenüber liegenden Straßenseite Süßigkeiten zu kaufen. Andreas H. sah das Kind nicht und erfasste es, ohne zu bremsen, frontal mit der Motorhaube.
Nach dem Unfall rannte er davon
Zeuge berichteten, dass die Kleine fünf Meter weit durch die Luft geschleudert wurde. Mariana erlitt mehrere Verletzungen, darunter eine lebensgefährliche Lungenquetschung. Sie wurde sofort in die Intensivstation des Centrums für Kindermedizin der Charité gebracht.
Vor dem Verkehrs-Schöffengericht muss die Kleine nun sagen, wie es ihr heute geht: Sie sei jetzt wieder gesund, übersetzt eine Dolmetscherin. Aber sie habe manchmal noch Schmerzen im Bauch und wache nachts plötzlich auf. Und sie habe immer noch Angst, wenn sie auf die Straße gehe. Andreas H. möchte sich bei Kind und Mutter gern entschuldigen. Aber Marianas Mutter schüttelt den Kopf. „Die Familie nimmt das nicht an, weil sie damals nicht geholfen haben“, erklärt die Dolmetscherin.
Zeugen sagen, Andreas H. sei nach dem Unfall aus dem Auto gestiegen, zu dem hilflos auf der Straße liegenden Kind gegangen, habe einen Blick darauf geworfen und sei dann einfach davongerannt. Auch sein Bekannter war geflohen, hatte zuvor aber mit seinem Handy die Rettungsstelle informiert.
Unterwegs ohne Führerschein
Die Polizei stellte wenig später fest, dass der Renault Twingo schon Wochen zuvor gestohlen worden war – allerdings nicht von Andreas H. Auf dessen Spur kamen die Ermittler durch den Bekannten.
Der hatte nach dem Unfall Andreas H. telefonisch zu erreichen versucht. Andreas H. hatte den Anruf jedoch weggedrückt – worauf sich der Bekannte empört an die Polizei wandte, um klarzustellen, wer an diesem Abend gefahren sei. Und als Andreas H. mitbekam, dass nach ihm gefahndet wurde, ging er zu einem Polizeiabschnitt, stellte sich und kam in Untersuchungshaft.
Der 24-Jährige war für die Beamten kein Unbekannter. Andreas H., der schon eine zweieinhalbjährige Jugendstrafe verbüßte, ist mehrfach vorbestraft: Diebstahl, Betrug, Erpressung, Unterschlagung und sexuelle Nötigung stehen in seinem Register. Aber auch eine Bestrafung wegen Fahrens ohne Führerschein. Den hat er nie gemacht.
Weiteres Verfahren wegen „Enkeltrick“
Ein technischer Gutachter sagt vor Gericht, dass sich Andreas H. an die vorgeschriebenen 30 Stundenkilometer gehalten habe. Der Angeklagte hätte bei aufmerksamer Fahrweise aber genug Zeit gehabt, rechtzeitig zu bremsen.
Der Vorsitzende Richter kritisiert in seiner Urteilsbegründung vor allem die Fahrerflucht: „Ein kleines Kind anzufahren, ist der Alptraum jedes Kraftfahrers. Da anschließend einfach wegzulaufen, ist für mich unverständlich.“ Deswegen sei ein Jahr auch absolut angebracht.
Andreas H. nimmt das Urteil sofort an. Er wird weiter in Haft bleiben. Auf ihn wartet noch ein weiteres Verfahren. Diesmal wegen Betruges. Er soll mitgewirkt haben beim sogenannten „Enkeltrick“: Täter geben sich bei in der Regel hochbetagten Leuten als vermeintliche Enkel aus, schleichen sich in ihr Vertrauen und plündern sie aus. Die Strafe in diesem Betrugsverfahren, war zu hören, werde weitaus höher ausfallen.



