Hat der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) seine Dienstpflicht verletzt, weil er 2012 kein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren gegen seinen Kultur-Staatssekretär eröffnet hat? Diese Frage beschäftigt nicht nur Juristen, sondern auch das politische Berlin. Unstrittig ist dabei, dass Wowereit informiert war. André Schmitz selbst hatte ihn in Kenntnis gesetzt, dass gegen ihn wegen Steuerhinterziehung ermittelt werde. Schmitz hatte dem deutschen Fiskus ein Konto mit 425.000 Euro in der Schweiz verschwiegen und die Zinserträge nicht versteuert.
Experten bewerten die Rechtslage unterschiedlich
Für Frank Becker, Berliner Landeschef des Beamtenbundes, ist der Fall klar: Wowereit hätte das Disziplinarverfahren eröffnen müssen. Dazu sei ein Dienstherr grundsätzlich verpflichtet, wenn er erfahre, dass ein Beamter Verfehlungen begangen habe. Ein Beamter müsse sich auch privat so verhalten, dass er kein schlechtes Licht auf die öffentliche Verwaltung werfe. In diesem Zusammenhang sei auch unerheblich, durch wen der Dienstherr informiert wurde. Es sei nicht zwingend, so Becker, dass dies durch die Staatsanwaltschaft geschehe.
Im Fall Schmitz ging von der Staatsanwaltschaft möglicherweise keine Meldung an den Regierenden Bürgermeister, weil keine Anklage erhoben werden sollte. Das Strafverfahren wurde vielmehr gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Nach der Eröffnung ruhe normalerweise das Disziplinarverfahren, bis das strafrechtliche Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, erläuterte der Beamtenbund-Chef. Becker stellte klar, dass am Ende einer dienstrechtlichen Prüfung nicht zwingend Sanktionen stehen müssten, vornehmen müsse man die Prüfung allerdings schon.
Christian Pestalozza, Professor für Verwaltungsrecht an der Freien Universität, will sich nicht festlegen, ob der private Steuerbetrug von André Schmitz ein Dienstvergehen bedeute. Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müsse jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Die Entscheidung, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, treffe allein der Dienstherr.
Drängende Fragen nach Dienstrecht und Disziplinarverfahren
Senatssprecher Richard Meng verwies auf die Sitzung des Kulturausschusses am kommenden Montag. Dort werde auch darüber gesprochen, wie das Verhalten des Regierenden Bürgermeisters rechtlich zu bewerten sei. Meng betonte die Unschuldsvermutung, schließlich seien die Ermittlungen ja eingestellt worden. Wowereit habe zudem wegen des Steuergeheimnisses keinen Spielraum gehabt. Dem widersprach am Donnerstag Frank Becker: Nur „Amtsträger bei der Finanzverwaltung“ seien an das Steuergeheimnis gebunden.
In ihrem Fragenkatalog, den die Grünen-Abgeordneten an Klaus Wowereit geschickt haben, spielen dienstrechtliche Fragen ebenfalls eine Rolle: „Ist Steuerhinterziehung aus Ihrer Sicht ein Dienstvergehen nach §48 Landesbeamtengesetz? Wenn nein, warum nicht?“, heißt es dort. Fraktionschefin Ramona Pop will außerdem wissen: „Beurteilen Sie aus heutiger Sicht die Sachlage der Steuerhinterziehung durch Ihren Staatssekretär anders als vor anderthalb Jahren, und werden Sie ein Disziplinarverfahren einleiten?“





