André Schmitz hatte am Dienstag den Regierenden Bürgermeister gebeten, ihn von seinen Aufgaben als Kultur-Staatssekretär zu entbinden. Umgangssprachlich wird dies als Rücktritt bezeichnet. Doch wie diese Form der Amtsaufgabe rechtlich zu werten ist und welche Konsequenzen sich daraus für Schmitz’ Ansprüche auf Übergangsgeld und Pension ergeben, ist noch Gegenstand einer Prüfung durch die Juristen der Senatskanzlei. Wie Senatssprecher Richard Meng am Mittwoch sagte, ist ein Ergebnis nicht vor dem Donnerstag zu erwarten.

Der Rücktritt eines Beamten ist im Landesbeamtengesetz nicht vorgesehen. Frank Becker, Landesvorsitzender des Beamtenbundes, sah deshalb für den vom Regierenden Bürgermeister ernannten beamteten Staatssekretär Schmitz gar keine andere rechtliche Möglichkeit, als seinen Dienstherrn Wowereit um Entlassung zu bitten. Seine Versorgungsansprüche verliere er damit nicht. Auch der Rechtsprofessor der Freien Universität, Christian Pestalozza, sagte, ein Staatssekretär könne, anders als ein Senator, nicht zurücktreten.

Dem widersprach der Senatssprecher. Bei einem Staatssekretär als politischem Beamten sei ein Rücktritt möglich, gab er die Ansicht von Juristen aus der Senatskanzlei wieder. Geprüft werden müsse nun unter anderem, ob Schmitz in den einstweiligen Ruhestand versetzt werde. Darum hatte dieser in seinem Gesuch nicht gebeten. In diesem Fall hätte Schmitz volle Versorgungsansprüche und würde auch zwei Jahre lang Übergangsgeld erhalten. Ob dies bei einer Entpflichtung vom Dienst ebenfalls der Fall sei, gehöre zu den Fragen, die noch juristisch zu klären seien, sagte Meng.

André Schmitz erklärte nach Informationen der Berliner Morgenpost bereits, er werde für den Fall, dass ihm tatsächlich ein Übergangsgeld zustehe, diese Summe spenden.

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