58 Jahre lang hat Herbert G. ein unauffälliges und zum Teil auch trostloses Leben geführt. Doch 2013 wurde er mit einem Schlag deutschlandweit bekannt. „Schwarzfahrer aus Liebe“, diese Bezeichnung haben die Medien für ihn gefunden.
Jahrelang fuhr G. regelmäßig von Berlin in seine westfälische Heimatstadt Hagen, um das Grab seiner Frau zu besuchen. Und das fast immer ohne gültige Fahrkarte. Sein Schicksal brachte ihm viel Mitleid und Verständnis in der Öffentlichkeit ein, nicht jedoch bei der Bahn und bei der Justiz.
Am Freitag verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen Schwarzfahrens in mindestens 55 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Und weil der 58-Jährige einschlägig vorbestraft ist und bereits zweimal deswegen im Gefängnis saß, gab es, Mitleid hin und Verständnis her, nicht einmal Bewährung.
Dasein verdient die Bezeichnung trostlos
Das Dasein, das Herbert G. in den vergangenen 15 Jahren fristete, verdient in der Tat die Bezeichnung trostlos. Zuvor arbeitete er mehr als zwei Jahrzehnte als Elektriker beim Fernmeldeamt (heute Telekom) seiner Heimatstadt am Südrand des Ruhrgebiet.
1998 trafen ihn gleich zwei Schicksalsschläge. Sein Arbeitgeber kündigte ihm, und bei seiner Frau Hannelore wurde Krebs diagnostiziert. Zwei Jahre später starb sie, Herbert G. stürzte ab, die Schulden wuchsen, die Kinder kamen in Pflegefamilien, am Ende stand die Zwangsräumung seiner Wohnung.
Herbert G. lebte jahrelang auf der Straße
Herbert G. zog nach dem Tod seiner Frau nach Berlin und lebte jahrelang auf der Straße, bevor er einen Platz in einem Männerwohnheim in Neukölln bekam. Trotz desolater finanzieller Situation fuhr er einmal in der Woche nach Hagen zum Grab seiner Frau. Immer ohne Fahrschein, aber bequem im ICE, Kosten 200 Euro für die Hin- und Rückfahrt. Bei Kontrollen gab er stets an, seine Fahrkarte vergessen zu haben.
Die gleiche Geschichte erzählte er am Freitag auch dem Richter, der nahm sie ihm ebenso wenig ab wie zuvor die Kontrolleure der Bahn. Bei allem Verständnis für die Situation des Angeklagten bleibe Schwarzfahren eine Straftat, insbesondere bei der Regelmäßigkeit, mit der G. in Zügen der Bahn unterwegs unterwegs war, stellte der Richter fest.
Die naheliegende Frage, warum G. überhaupt seine Heimatstadt verließ und nach Berlin zog, konnte G. bislang nicht beantworten. Warum er wöchentlich nach Hagen zum Grab seiner Frau fuhr, darauf hatte er sehr wohl eine Antwort parat. „Hannelore ist die Liebe meines Lebens“, erklärte er am Freitag zum wiederholten Mal. Und das klang bei ihm so, als bedürfe sein Verhalten keiner weiteren Erklärung.



