In Berlin hat die Polizei von 2008 bis Ende 2012 in fast 2000 Verfahren Daten von Mobiltelefonverbindungen abgefragt. Das geht aus der Antwort von Innensenator Frank Henkel (CDU) auf eine Anfrage der Abgeordneten Christopher Lauer und Simon Weiß von der Piratenpartei, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Insgesamt seien in genau 1964 Verfahren bei Mobilfunkanbietern Daten angefordert worden.

Gericht und Staatsanwaltschaft können Abfrage anordnen

Henkel verwies in seiner Antwort darauf, dass möglicherweise von anderen Behörden wie dem Bundeskriminalamt oder der Bundespolizei in Berlin abgefragte Daten in dieser Aufstellung nicht enthalten seien.

Sogenannte Funkzellenabfragen werden laut Innensenator ausschließlich vom Gericht oder bei Gefahr im Verzug von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Damit sollen Straftaten von erheblicher Bedeutung erforscht oder der Aufenthaltsort eines Beschuldigten ermittelt werden.

dpa/seg