Nach einer tödlichen Messerstecherei ist ein 33-jähriger Berliner zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zwar habe bei dem Treffen mit dem Noch-Ehemann seiner Freundin eine Notwehrlage bestanden, doch diese habe der Angeklagte schuldhaft herbeigeführt, urteilte das Berliner Landgericht am Donnerstag. Er sei des Totschlags schuldig, allerdings sei von einem minderschweren Fall auszugehen.
Das 29 Jahre alte Opfer war durch fünf wuchtige Stiche getötet worden. Der Mann erlag noch auf der Straße seinen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf neun Jahre Gefängnis plädiert. Die Verteidigung ging von einer berechtigten Notwehr aus und forderte einen Freispruch.
Die Rivalen hatten sich am 30. April 2011 nach einem Telefonat mit gegenseitigen Beschimpfungen zu einem „klärenden Gespräch“ im Berliner Stadtteil Charlottenburg verabredet. Beide seien in der Erwartung, dass es Ärger geben könnte, bewaffnet gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Der 33-Jährige sei auch angegriffen worden, doch zu den Stichen sei er nicht berechtigt gewesen. Mutwillig und provozierend habe er sich in die Situation begeben, heißt es weiter in dem Urteil. Er hätte auch weglaufen können.
Streit um den kleinen Jungen
Die 33-jährige Frau hatte ihren Mann nach vierjähriger Ehe verlassen und war mit dem gemeinsamen Sohn zu ihrem Freund aus der Jugendzeit gezogen. Es habe Streit um den kleinen Jungen gegeben, sagten Zeugen im Prozess. Auch kurz vor dem fatalen Treffen sei es in Telefongesprächen um das Kind gegangen. Als Beleidigungen fielen, hatte der neue Freund der Frau gefordert: „Sag mir das ins Gesicht.“ Der Noch-Ehemann war in Begleitung seines Vaters zu dem Treffen erschienen, den der Angeklagte niedergeschlagen haben soll.
Der Fall sei schwierig zu entscheiden gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Verurteilte hatte mehrfach erklärt, er habe einen Gegenstand in der Hand des Rivalen gesehen und einen Angriff des Noch-Ehemanns befürchtet.
dpa/sei




