Eine Frau mit billigen Brustimplantaten der Firma PIP bekommt keinen Ersatz auf Kosten der Krankenkasse, wenn es sich um eine Schönheitsoperation gehandelt hat. Das minderwertige und als gesundheitsschädlich geltende Industrie-Silikon kann sie sich aber weitgehend auf Kosten der Krankenkasse entfernen lassen.

Das entschied das Berliner Sozialgericht am Dienstag im Fall einer Hartz-IV-Empfängerin. Die Herausnahme sei medizinisch notwendig gewesen. In Marseille wurde am Dienstag Jean-Claude Mas, der Gründer der Firma für diese Implantate, zu vier Jahren Haft verurteilt. Er soll Kunden jahrelang bewusst getäuscht und betrogen haben.

Die Berliner Richter wiesen die Klage der Frau ab, die von ihrer Kasse rund 4100 Euro für neue Silikonimplantate haben wollte. Aus Sicht der Richter handelte es sich bei der Brustvergrößerung nur um einen ästhetischen Eingriff. Es sei nicht sachgerecht, wenn die Versichertengemeinschaft alle Risiken trage, die mit einer medizinisch nicht notwendigen Operation verbunden seien.

Zuzahlung von 280 Euro „sehr kulant“

Weil es sich um eine rein ästhetische Brustvergrößerung handelt, muss sich die Frau auch an den ebenfalls rund 4100 Euro für die Herausnahme der PIP-Implantate beteiligen. In ihrem Fall berechnete die Kasse eine Zuzahlung von 280 Euro. Das sei sehr kulant, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz. Gesetzlich geregelt sei, dass die Kassen Patienten in solchen Fällen „in angemessener Höhe“ beteiligen müssen. Dies könnten auch 50 Prozent der Kosten sein. Es handele sich immer um Einzelfallentscheidungen.

Als 19-Jährige hatte sich die Berlinerin 2004 in Spanien die Brüste vergrößern lassen. Im Januar 2012 empfahl das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Frauen, die PIP-Implantate wegen möglicher Gesundheitsrisiken durch austretendes Silikon entfernen zu lassen. Im Juli 2012 ließ sich die Berlinerin die alten Implantate herausnehmen und neue einsetzen. Das Urteil von Dienstag ist noch nicht rechtskräftig. Sie kann noch Berufung einlegen.

Allein in Deutschland wurden schätzungsweise mehr als 5000 Frauen PIP-Implantate aus dem nicht für Medizinprodukte zugelassenem Silikon eingesetzt. Bis Ende Oktober gingen beim BfArM 1565 Meldungen zu Entnahmen von mit PIP-Silikon-gefüllten Implantaten ein. In 48 Prozent der Fälle wurden Mängel gemeldet. Der Pfusch mit den Brustimplantaten war erst 2010 aufgeflogen, nachdem sich Hinweise auf eine erhöhte Reißanfälligkeit der Produkte gehäuft hatten.

dpa/alu