Der Berliner Gastgewerbeverband Dehoga hat die vom Senat geplante Einführung der Bettensteuer erneut scharf kritisiert und dem Senat Unfairness vorgeworfen. „Wir fühlen uns falsch behandelt“, sagte Dehoga-Präsident Willy Weiland. Der Verband richtet sich vor allem dagegen, dass die sogenannte City Tax nicht extra auf der Hotelrechnung ausgewiesen, sondern von den Hoteliers gesondert abgeführt werden soll. Bei den Abgeordneten, die die Steuer an diesem Mittwoch im Rechts- und Hauptausschuss beschlossen haben, herrsche „geballtes Unwissen“ und „Beratungsresistenz“, sagte Weiland.

Sollte das Gesetz wie geplant kommende Woche vom Parlament verabschiedet werden, werde es Klagen dagegen geben, sobald der erste Steuerbescheid in den Hotels eintreffe, kündigte Weiland an. Der Verband selbst kann nicht rechtlich gegen die Bettensteuer vorgehen.

Dabei stellt sich der Verband laut Weiland nicht grundsätzlich gegen eine Tourismusabgabe. Wenn sie, wie zum Beispiel bei einer Kurtaxe, auf der Rechnung gesondert aufgeführt werden könne, würde der Verband das Vorhaben unterstützen. Bislang hat der Senat nach Angaben Weilands den Unternehmen noch keinerlei Hinweise darauf gegeben, wie die Steuer abgerechnet werden soll. Weiland sieht ein Bürokratiemonster auf das Hotelgewerbe zukommen. „Das ist nicht gastfreundlich“, beklagte Weiland.

Einnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro jährlich

Der Senat hatte die Bettensteuer in Höhe von fünf Prozent pro Gast und Übernachtung beschlossen und rechnet mit Einnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro jährlich. In diesem Jahr registrieren die Hotels rund 25 Millionen Übernachtungen. Nicht mitgezählt sind dabei die Touristen in Ferienwohnungen und in Privatunterkünften. Dienstreisende sind von der Steuerabgabe ausgenommen. Um jedoch als Dienstreisender anerkannt zu werden, soll der Gast eine Bestätigung seines Arbeitgebers vorlegen, der den dienstlichen Charakter der Reise bestätigen soll. Schulklassen und Bildungsreisende sollen die Steuer hingegen entrichten.

Zusätzliche Schwierigkeiten erwartet der Gaststättenverband wegen des hohen Anteils der Internetbuchungen. Da viele Reiseveranstalter große Kontingente an Zimmern viele Monate im Voraus buchten, sei es für Hoteliers kaum möglich, im Nachhinein festzustellen, welchen Zimmerpreis der Gast tatsächlich bezahlt habe. Das geplante Gesetz des Senates sieht in solchen Fällen vor, den Preis zu schätzen. Unklar sei jedoch, wer die Schätzung vornehmen soll. „Das ist unverantwortlich“, sagte Weiland. „Wenn sich der Senat fair verhalten hätte, hätte er abgewartet, bis Rechtssicherheit vorliegt. Derzeit sind noch mehrere Klagen gegen die Einführung einer entsprechenden City Tax im ganzen Bundesgebiet anhängig. Dem Bundesverfassungsgericht liegt derzeit die Prüfung der Hamburger Regelung zur Entscheidung vor. Mit seinem rigorosen Vorgehen gegen alle Einwände handele der Senat „hinterwäldlerisch“, so Weiland.