Die Berliner Staatsanwaltschaft will das abrupte Ende des Verfahrens gegen Skandalrapper Bushido nicht hinnehmen. Die Behörde werde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, kein Hauptverfahren gegen den 35 Jahre alten Musiker zu eröffnen, Beschwerde einlegen, teilte Justizsprecher Martin Steltner am Freitag mit. „Die Entscheidung ist für die Staatsanwaltschaft nicht hinnehmbar“, sagte Steltner.

Gegen Bushido war im September 2013 Anklage wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung erhoben worden. Anlass waren Textpassagen des Liedes „Stress ohne Grund“, in denen sich der Sänger in abfälliger und zum Teil unflätiger Weise über Politiker wie den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), Ex-Grünen-Chefin Claudia Roth und den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Serkan Tören (FDP) geäußert hatte. Wowereit und Tören hatten daraufhin im Sommer Anzeige erstattet und damit die Ermittlungen in Gang gesetzt.

Über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung hatte ein Einzelrichter beim Amtsgericht Tiergarten zu entscheiden. Und er hat die Anklage jetzt abgewiesen. Für das Gericht seien die Tatbestände der Volksverhetzung und Gewaltdarstellung nicht erfüllt und die Textpassagen, in denen die Staatsanwaltschaft eine Beleidigung sehe, fielen nach richterlicher Auffassung unter die Kunstfreiheit, sagte Tobias Kähne, der Sprecher der Berliner Strafgerichte.

Jetzt entscheidet das Landgericht Moabit

„Nicht alles, was geschmacklos und unterste Schublade ist, ist auch gleich strafbar“, so kurz und prägnant kommentierte ein Richter in Moabit am Freitag die Entscheidung.

Ob es bei der Entscheidung des Amtsgerichts bleibt oder ob es aufgrund der Beschwerde der Staatsanwaltschaft doch noch zu einer Verhandlung gegen Bushido kommt, darüber muss jetzt das Landgericht Moabit entscheiden. Wann diese Entscheidung fällt, ist noch unklar.

Unklar ist bislang auch, wie die Anzeigenerstatter Wowereit und Tören reagieren. Beide hätten ebenfalls die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Tören war am Freitag für eine Stellungsnahme nicht zu erreichen. Der stellvertretende Senatssprecher Bernhardt Schodrowski sagte auf Anfrage, der Senat kommentiere die Gerichtsentscheidung zum jetzigen Zeitpunkt nicht, an der inhaltlichen Bewertung der Songtexte habe sich seit der Anzeigenerstattung im Sommer allerdings nichts geändert.

hhn