Pflegebedürftige sollen künftig besser untergebracht werden. Die Gesundheitsverwaltung hat dafür eine „Wohnteilhabe-Bauverordnung“ vorgelegt, die höhere Ansprüche an eine Unterbringung stellt. Künftig darf es demnach nur noch Einzel- oder Doppelzimmer geben. Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen gilt das allerdings erst nach längeren Übergangsfristen. Der Anteil der Bewohnerplätze in Einzelzimmern muss mindestens 60 Prozent betragen. In stationären Hospizen sind ausschließlich Einzelzimmer zulässig.
Außerdem müssen die Wohn- und Aufenthaltsflächen künftig größer sein. Die Mindestflächen für Zimmer bei einer Belegung mit einer Person müssen demnach 14 Quadratmeter, mit zwei Personen 22 Quadratmeter betragen. Bisher reichten je zwölf und 18 Quadratmeter aus. Die gemeinschaftlichen Aufenthaltsflächen müssen mindestens fünf Quadratmeter pro Bewohner messen.
„Mit der neuen Wohnteilhabe-Bauverordnung werden bestimmte bauliche Mindestanforderungen in stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung festgeschrieben“, sagte Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) am Freitag. „Damit wird die Lebensqualität der Menschen in den Einrichtungen erhöht.“ Die baulichen Standards sollen dazu beitragen, den in den Einrichtungen lebenden Menschen eine weitestgehend selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. „Mit der Wohnteilhabe-Bauverordnung setzt das Land Berlin den Weg fort, eine neue Kultur in der Pflege und Betreuung zu etablieren sowie Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen zu stärken“, sagte Senator Czaja weiter.
Anforderungen an Barrierefreiheit und Rollstuhlnutzbarkeit
Auch für Neubauten gelten neue Regeln. Zukünftig müssen bei neuen Einrichtungen oder bei wesentlichen Umbauten die Anforderungen an die Barrierefreiheit und Rollstuhlnutzbarkeit erfüllt werden. Erstmals werden zudem bauliche Regelungen für Einrichtungen der Tagespflege, für stationäre Hospize sowie für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung aufgenommen.
Die Anforderungen an Sanitärräume wurden zeitgemäßen Standards angepasst. Künftig sind Bäder, die über mehrere Zugänge von zwei oder mehreren Personen genutzt werden, nicht mehr zulässig. Erweitert wurde auch die Pflicht, während des ganzen Jahres für angemessene Raumtemperaturen zu sorgen. Dazu gehört auch Schutz gegen Hitze und Sonneneinstrahlungen. Außerdem muss der Empfang von Informationen über moderne Kommunikationsanlagen wie Rundfunk, Fernsehen, Telefon und Internet gewährleistet sein.
Übergangsfristen teils bis zum Jahr 2033
Für Pflegeeinrichtungen mit bis zu 20 Bewohnerinnen und Bewohnern gibt es Abweichungsmöglichkeiten, um die Zahl kleinerer Pflegeeinrichtungen zu erhöhen. Für schon bestehende Einrichtungen gelten Übergangsvorschriften zum Bestandschutz und zur Anpassung innerhalb bestimmter Fristen. Sie reichen, je nach Auflage, von 2018 bis zum fernen Jahr 2033.
Die Anzahl der pflegebedürftigen Personen hat in Berlin im Vergleich zum Jahr 2009 um 6,5 Prozent zugenommen. Laut Statistischem Landesamt waren in Berlin im Jahr 2011 – aktuellere Zahlen gibt es nicht – insgesamt 117.500 Personen pflegebedürftig, während es vor vier Jahren 110.300 Personen waren. In Brandenburg stieg die Anzahl der Pflegebedürftigen um 13,9 Prozent von 94.800 Personen auf 107.900 Pflegebedürftige.
Angesichts der steigenden Zahlen an Pflegebedürftigen verhandeln CDU und SPD derzeit auf Bundesebene in den Koalitionsverhandlungen über höhere Beiträge für Versicherte, um die steigenden Pflegekosten begleichen zu können.
Mangel an Pflegekräften
Der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen steht seit Jahren ein Mangel an Pflegekräften gegenüber. Nach einer Untersuchung der Beraterfirma Pricewaterhouse Coopers (PWC) werden 45 Prozent der notwendigen Pflegekräfte im Jahr 2030 fehlen – trotz aller Bemühungen des Senates mit Ausbildungsoffensiven und Werbekampagnen Nachwuchs für die Pflegeberufe zu gewinnen. Zugleich ist in Berlin für Schüler die Ausbildung für Altenpflege an den Fachschulen größtenteils kostenpflichtig. Das will der Senat ändern
Neben einem steigenden Bedarf an Pflegeplätzen rechnen Experten mit mehr Nachfrage nach altersgerechten Wohnungen. Laut der Studie „Wohnen 65plus“ des Regionaldaten-Instituts Pestel fehlen in Berlin in den kommenden Jahren rund 105.200 altengerechte Wohnungen.


