Waldemar T. kann mit Recht als fleißiger Kirchgänger bezeichnet werden. Ausdruck besonderer Frömmigkeit ist das allerdings nicht unbedingt. Gottesdienstbesuche boten dem 64-Jährigen bislang vor allem die Möglichkeit, ältere Damen kennenzulernen, die dann später zu Opfern seiner Betrügereien wurden. Seit Dienstag steht Waldemar T. wieder einmal in Moabit vor Gericht. Wegen einer ganzen Serie von Betrugstaten, die er in Berlin und Leipzig begangen haben soll. Neun Taten werden ihm diesmal vorgeworfen, die Gesamtzahl der Betrügereien, die T. in den vergangenen drei Jahrzehnten begangen hat, umfasst mehrere Dutzend Delikte.

Der Lebenslauf und das Vorstrafenregister des im Spreewald geborenen und aufgewachsenen Angeklagten lassen eindeutig den Schluss zu, dass T. schon immer vornehmlich von Betrügereien gelebt hat. Weitere nennenswerte Erwerbstätigkeiten gab es bei ihm, abgesehen von Ausbildungen zum Koch und zum Metzger, nur sporadisch. Seit seiner ersten Verurteilung zu einer Haftstrafe im Jahr 1980 hat er insgesamt 29 Jahre in Haftanstalten oder im Maßregelvollzug gesessen. Sein am ersten Verhandlungstag ausführlich erörtertes Vorstrafenregister zeigt zudem, dass der 64-Jährige nach seinen jeweiligen Entlassungen häufig nur wenige Tage vergehen ließ, bevor er sich zielstrebig sein nächstes Opfer suchte.

Auch zum Prozessauftakt am Mittwoch wurde er aus der Haft vorgeführt. Zurzeit verbüßt er wieder einmal eine Freiheitsstrafe wegen Betrugs, zu der er erst im vergangenen Jahr verurteilt wurde. Voraussichtliches Strafende wäre 2017, sollte er allerdings erneut verurteilt werden, dürfte sich das noch um etliche Jahre verzögern.

Alle seine Taten, die Waldemar T. sowohl bei seinen polizeilichen Vernehmungen als auch am Mittwoch vor Gericht umfassend gestanden hat, haben zwei Gemeinsamkeiten. Sie zeugen von einem erheblichen Grad an Einfallsreichtum und Skrupellosigkeit beim Täter. Und von einem erschreckenden Ausmaß an Gutgläubigkeit bei den Opfern.

Opfer in der Kirche ausgesucht

Da war die 81-jährige Seniorin aus Friedrichshain, die T. auf offener Straße ansprach. Dabei gab er sich als Mitarbeiter einer Bank aus und verkündete der Frau, ihr stehe eine Rentennachzahlung zu. Würde sie mit ihm zur nächsten Filiale gehen, könne die Zahlung ihrem Konto sofort gutgeschrieben werden. Dazu, gab T. seinem Opfer zu verstehen, benötige er lediglich ihre EC-Karte und die PIN-Nummer. Die 81-Jährige folgte dem Angeklagten zur Bank und händigte ihm Karte sowie Geheimzahl aus.

Als T. sich am Geldautomaten zu schaffen machte, glaubte die Seniorin ernsthaft, er schreibe die Nachzahlung gerade ihrem Konto gut. Doch T. buchte ab, einmal 500 Euro und direkt danach 1500 Euro. Nur einen Tag später passte der Angeklagte die 81-Jährige erneut ab. Die Nachzahlung habe sich leider als Irrtum erwiesen, er müsse den Betrag jetzt leider zurückbuchen, teilte T. der Seniorin mit. Die überließ ihm erneut ihre EC- Karte, diesmal ergaunerte der Angeklagte damit 2000 Euro.

Die 71-jährige Sophia K. lernte T. während eines Gottesdienstes kennen. Er erlangte schnell das Vertrauen der Frau, auf dem Heimweg von der Kirche begleitete er sie fürsorglich. Dabei erfuhr er von finanziellen Problemen seiner neuen Bekannten, die beiläufig erwähnte, alter Schmuck sei derzeit das Einzige, was sie an Wertvollem besaß. T. wusste Rat, er erbot sich, den Schmuck zu verkaufen. Sophia K. nahm dankend an, und T. verschwand mit der einzigen Habe, die der alten Dame noch geblieben war.

Bei einem anderen Gottesdienst lernte der Angeklagte Mitglieder einer Kirchengemeinde aus Leipzig kennen, die zu einem Wochenendbesuch in Berlin weilten. T. suchte gezielt Kontakt zu der Gruppe und erfuhr aus Gesprächen, dass es in der Gemeinde eine wohlhabende Seniorin gebe, die reichlich spende. Namen und Adresse der freigiebigen Spenderin zu ermitteln war kein Problem, und schon wenige Tage später erhielt die Frau in Leipzig Besuch von Pfarrer T.

Die Frau klagte, einige ihrer Freundinnen könnten wegen körperlichen Gebrechen nicht mehr die Gottesdienste besuchen, und Pfarrer T. beklagte seinerseits, das Fahrzeug der Gemeinde, mit dem man die Seniorinnen zur Kirche fahren könnte, sei leider nicht mehr intakt. Die Seniorin spendete spontan 15.000 Euro für ein neues Auto.

Blinde Frau betrogen

Besonders skrupellos ging der Angeklagte im Fall der 75-jährigen, fast blinden Annemarie M. vor. Waldemar T. erklärte ihr, sie könne eine höhere Pflegestufe bekommen, dürfe dazu aber keine größeren Guthaben auf ihren Konten und Sparbüchern haben. Selbstredend begleitete T. die 75-Jährige zur Bank. Auf dem Heimweg gaukelte er der Frau vor, sie würde verfolgt, und empfahl, sie solle das Geld ihm geben. Er verschwand mit der Beute und erschien zwei Tage später erneut bei Annemarie M., die ihn nicht erkannte. Diesmal gab er sich als Polizeibeamter aus und gab an, wegen der vorangegangenen Betrugstat ihr zu Hause verwahrtes Bargeld zwecks Untersuchung beschlagnahmen zu müssen.

Ob er ein gläubiger Mensch sei, wollte der Staatsanwalt am Mittwoch von T. wissen. Der bejahte. Wie sich denn sein Glaube mit seinen Taten vereinbaren lasse, hakte der Anklagevertreter weiter nach. Der Glaube, belehrte ihn Waldemar T., sei eine Sache und sein Leben eine andere. Und das sah er ernsthaft bedroht, denn seine Spielsucht bescherte ihm nach eigenen Angaben hohe Schulden. Allein 17.000 Euro Schulden soll er in einem Klub an der Potsdamer Straße angehäuft haben.