Der Zeuge kam im Rollstuhl. Ein schmaler, blasser Mann, 22 Jahre alt. Die Frage nach seinem Beruf beantwortete Björn K. mit „eigentlich Schüler an einer Fachoberschule, aber jetzt mache ich ja Reha“. Es hat sich alles verändert für ihn, nachdem er in den frühen Morgenstunden des 6. Oktober vergangenen Jahres in Schöneberg angeschossen wurde. Und es scheint wenig wahrscheinlich, dass er jemals wieder laufen kann. Für den Täter, einen 28 Jahre alten ehemaligen Gastwirt, beantragte die Staatsanwaltschaft am Freitag wegen versuchten Mordes 13 Jahre Haft.
Der Anklagevertreter sagte bei seinem Plädoyer, er habe, als er von der Tat hörte, gedacht: „Das ist ja Wildwest in Berlin. Dass da einfach ein Mensch aus dem Nichts heraus angeschossen wird.“ Und auch nach der Beweisaufnahme sei ihm nicht klar, was den Gastwirt Sebastian P. an diesem 6. Oktober getrieben habe.
Blinde Wut auf die Freundin
Den Ermittlungen zufolge war P., dem eine Gutachterin eine narzisstische Störung attestierte, offenbar schon vor seiner Schussattacke stark erregt gewesen. Seine Freundin hatte ihn versetzt und reagierte auch nicht auf Anrufe und SMS. Wie sich später herausstellte, war sie mit Freundinnen nach Hamburg gefahren. Sebastian P. versuchte sie zunächst in ihrer Wohnung aufzuspüren. In der Tasche trug er einen scharf geladenen Trommelrevolver, über dessen Herkunft er vor Gericht nichts sagen wollte. Als sie nicht öffnete, schoss er wütend durch den Briefschlitz. Anschließend fuhr er nach Schöneberg, in der Hoffnung, die Freundin vielleicht bei deren Mutter anzutreffen. Und dort gab es auf der Straße die Konfrontation mit den Jugendlichen. Ausgelöst durch Sebastian P. Er hatte mit der Pistole gedroht, einen Schuss in die Luft abgegeben und wenig später, er war schon weitergelaufen, unvermittelt auf die Gruppe Jugendlicher geschossen.
Sebastian P. hat inzwischen mit Hilfe seines Verteidigers sein Restaurant verkauft und den Erlös von 35.000 Euro an Björn K. als Schmerzensgeld überwiesen. Nach seiner Festnahme hatte er die Tat zunächst hartnäckig bestritten. Später erklärte er, dass der Schuss versehentlich ausgelöst worden sei. Das hielt der Anklagevertreter jedoch für widerlegt: Der Revolver funktioniere, das Gericht habe das überprüft. Er habe aus zehn Metern Entfernung auf die Gruppe gezielt und den Tod einer der Personen zumindest in Kauf genommen.
Keine Grundlage für eine verminderte Schuldfähigkeit
Der Anklagevertreter sah auch keine Grundlage für eine verminderte Schuldfähigkeit. Zwar habe der Sebastian P. zu Protokoll gegeben, in dieser Nacht zwei Flaschen Sekt und Kokain zu sich genommen zu haben. Nach der Tat war er jedoch mit einem Taxi nach Hause gefahren und habe dabei noch ziemlich klar mit der Fahrerin gesprochen. Dabei sei auch thematisiert worden, dass sie ihn am besten nicht gesehen habe.
Er habe schon überlegt, für den Angeklagten sogar eine lebenslängliche Freiheitsstrafe zu beantragen, sagte der Staatsanwalt. Abgehalten habe ihn davon auch das Verhalten des Opfer vor Gericht. Björn K. habe, trotz des schweren Schicksals, einen optimistischen Eindruck gemacht. „Er hatte so viel Leben, so viel Hoffnung.“
Das Urteil des Schwurgerichts soll am 14. Juni verkündet werden.




