Während nicht öffentlich Beschäftigte seit Anfang des Jahres nach einem Beschluss des Bundestages keine Praxisgebühr mehr zahlen müssen, zieht die Beihilfestelle den Beamten weiter den Betrag in Höhe von zehn Euro pro Quartal ab. Der Senat hat zwar die Abschaffung der Gebühr zugesagt, entsprechende Schritte sind jedoch nicht erfolgt. Denn das Beihilfegesetz muss geändert werden, um die Zwangsabgabe den Staatsdienern zu erlassen.

Zunächst sollte geklärt werden, welche Belastungen für den Haushalt entstehen, sollte die Gebühr abgeschafft werden. Experten rechnen mit jährlichen Kosten von drei bis 3,5 Millionen Euro.

„Das hat eine politische Dimension angenommen, die ich nicht verstehe“, kritisiert Berlins Beamtenbundchef, Joachim Jetschmann. Die Abschaffung sei eine überparteiliche Initiative gewesen, warum sie jetzt verzögert werde, sei unklar. „Es darf nicht dazu kommen, dass die zugesagte Abschaffung rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres infrage steht“, sagte Jetschmann.

Zeitaufwendige Bearbeitung

Auch bei den Grünen stößt die Verzögerung auf Unverständnis. „Mit jedem Monat, den Beamte weiter die Praxisgebühr zahlen müssen, steigt der Verwaltungsaufwand“, kritisiert der Verwaltungsexperte der Grünen, Thomas Birk. „Das kostet Zeit und Arbeit ohne Not.“ Denn jeder Beihilfebescheid, in dem die Gebühr jetzt weiter abgezogen werde, müsse erneut bearbeitet werden. Das sollte allerdings nicht zulasten der Beschäftigten geschehen, fordert Birk.

Innensenator Frank Henkel (CDU) äußerte sich zuletzt nicht eindeutig. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) habe ihn gebeten, „entsprechende Änderungen der beamtenrechtlichen Vorschriften vorzulegen“, heißt es in der Antwort Henkels auf eine Kleine Anfrage. Dementsprechend würde das Verfahren derzeit in der Innenbehörde „eingeleitet“.

Wann dieser Vorgang abgeschlossen sei und wann die Gebühr tatsächlich fallen soll, wollte Henkel nicht kommentieren. Mit einem Bearbeitungsstau rechnet die Innenbehörde allerdings nicht, sollte die Gebühr rückwirkend abgeschafft werden. „Es wird eine technische Unterstützung im Abrechnungsverfahren angestrebt, die den Aufwand und die Auswirkung auf die Bearbeitungssituation reduziert“, heißt es in der Antwort Henkels auf Birks Anfrage.

Das lässt der Grünen-Politiker jedoch nicht gelten. „Was ist so schwer daran, einen Paragrafen aus dem Landesbeamtengesetz zu streichen, warum ist die Vorlage nach über drei Monaten immer noch nicht da“, kritisiert Birk. „Innensenator Henkel und seine zwei Staatssekretäre machen in dieser Sache einen überforderten Eindruck.“

Beamte müssen anders als andere Angestellte bei Arztbesuchen zunächst in Vorleistung gehen und dann die Erstattung der Kosten bei der Beihilfestelle beantragen. Nach Angaben der Innenverwaltung dauert die Bearbeitung derzeit durchschnittlich elf Tage, im vergangenen Jahr habe sie durchschnittlich 16 Tage gedauert. Der Beamtenbund befürchtet, dass die Wartezeit erneut zunimmt, wenn die in diesem Jahr bereits gezahlte Praxisgebühr im Nachhinein zurückerstattet werden muss.