Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Aufarbeitung des NSU-Desasters hat schwere Vorwürfe gegen die Berliner Sicherheitsbehörden erhoben. „Es ist extrem bedenklich, wenn Polizeibehörden Informationen erhalten und sie nicht an beteiligte Behörden weiterleiten“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses, Sebastian Edathy (SPD), am Montag.

Zuvor hatte der NSU-Untersuchungsausschuss versucht, die Berliner Verstrickung in den NSU-Skandal aufzuklären. Die Berliner Sicherheitsbehörden waren im vergangenen Jahr in die Kritik geraten, weil sie mögliche Hinweise eines V-Mannes über das NSU-Trio nicht weitergeleitet und Akten vernichtet hatten. Später kam heraus, dass der V-Mann zwischenzeitlich ein Verhältnis mit der gesuchten Beate Zschäpe gehabt hatte.

Deshalb hatte der Ausschuss den Berliner Innenstaatssekretär Bernd Krömer (CDU), den ehemaligen Chef des Landeskriminalamtes, Peter-Michael Haeberer, und einen V-Mann-Führer des Landeskriminalamtes als Zeugen geladen.

„Es herrschte offenbar Inkompetenz“

Schon die Anwerbung des V-Mannes sei aus damaliger Sicht zu Unrecht erfolgt, waren sich die Fraktionssprecher im Ausschuss einig. Das Berliner LKA hatte den V-Mann verpflichtet, obwohl die sächsischen Behörden wegen der kriminellen Vergangenheit des Mannes davor gewarnt hatten.

Die Berliner Behörden hätten dem Ausschuss zufolge wichtige Hinweise zur Aufklärung der NSU-Morde geben können, wenn sie die Informationen des V-Mannes geprüft hätten. Das sei ein „dramatischer Fehler“ gewesen, sagte der CDU-Obmann im Ausschuss, Clemens Binninger.

„Es herrschte offenbar Inkompetenz“, sagte die Sprecherin der Linkspartei, Petra Pau. „Berlin hat lange den Eindruck erweckt, nichts mit dem NSU zu tun zu haben. Das war offenbar falsch“, sagte Pau. Sie hoffe nicht, dass herauskomme, dass die Berliner Behörden versucht haben, Informationen zu vertuschen.

V-Mann gab Hinweise auf ein gesuchtes Trio

Nach Bekanntwerden des V-Mannes mit Verbindungen zum NSU-Trio war auch Innensenator Frank Henkel (CDU) stark in die Kritik geraten. Sein Haus hatte die Informationen darüber nicht an den Bundestag weitergeleitet und außerdem die Berliner Öffentlichkeit im Unklaren gelassen.

Der V-Mann war angeworben worden, um Erkenntnisse über die rechtsradikale Band Landser zu liefern. Dabei hatte er Hinweise auf ein gesuchtes Trio gegeben. Dabei könnte es sich um das Thüringer NSU-Terrortrio um Beate Zschäpe gehandelt haben. Der Mann gab am Montag an, sich nicht mehr daran erinnern zu können.

Unterdessen will das Bundesverfassungsgericht noch vor Beginn des Münchner NSU-Prozesses am 6. Mai 2013 entscheiden, ob das Verfahren wegen des großen öffentlichen Interesses per Video in einen zweiten Gerichtssaal übertragen werden muss. Einen entsprechenden Eilantrag hatte der Anwalt des NSU-Opfers Halit Yozgat eingereicht, wie ein Gerichtssprecher am Montag in Karlsruhe bestätigte.

Die Verfassungshüter sollen entscheiden, ob die Verhandlung in einen zweiten Saal übertragen werden soll, damit eine größere Öffentlichkeit hergestellt werden könne.

ker