Drei Berliner Spielhallen-Betreiber sind mit ihrem Versuch gescheitert, das strenge Gesetz für ihre Geschäfte in der Hauptstadt wieder aufzuweichen. Das Berliner Verwaltungsgericht stufte das Spielhallengesetz aus dem Jahr 2011 als verfassungsgemäß ein und wies die Klagen ab. Die Kläger hatten sich unter anderem dagegen gewandt, dass zwischen zwei Spielhallen mindestens 500 Meter Abstand liegen müssen und auch zu Schulen und Jugendclubs ein angemessener Abstand herrschen muss. Außerdem wandten sie sich dagegen, dass die Betriebsgenehmigung automatisch zum 31. Juli 2016 endet und neu beantragt werden muss.
Berlin hatte im Mai 2011 als erstes Bundesland ein Spielhallen-Gesetz mit strengen Auflagen beschlossen. In vielen leer stehenden Ladenlokalen hatten zuvor immer mehr Automaten-Casinos eröffnet, insgesamt sind es derzeit rund 600 im Stadtgebiet. Rund 37.000 Menschen gelten in der Hauptstadt als spielsüchtig, darunter viele junge Migranten. Im Zuge der Föderalismusreform hatten die Länder vom Bund das Recht erhalten, selbst Gesetze für Spielhallen zu erlassen.
Seitdem müssen Spielhallen nicht nur Abstand wahren. In einem Ladenlokal sind auch nur noch maximal acht Spielgeräte erlaubt. Vorher waren es zwölf. Zwischen drei Uhr nachts und elf Uhr vormittags darf nicht gespielt werden. Der Senat will damit den Wildwuchs der Spielhallen stoppen. Auch die Anreize für Spielsüchtige sollen damit schwinden. Ende September 2012 zeigte das Gesetz erste Wirkung. Die Bezirke lehnten fast alle Neuanträge für die ungeliebten Casinos ab. Allerdings hat sich seitdem die Zahl der sogenannten Automaten-Cafés erhöht, in denen bis zu drei Automaten aufgestellt sind.
Einschränkungen richten sich gegen Spielsucht
Das Gericht stützte jetzt die Haltung des Senates. Die Einschränkungen seien durch gewichtige Erwägungen des Gemeinwohls, insbesondere durch das Anliegen gerechtfertigt, die Spielsucht zu bekämpfen, heißt es in dem Beschluss. Den Interessen der Spielhallenbetreiber sei durch die eingeräumten Übergangsfristen von zwei bis fünf Jahren ausreichend Rechnung getragen.
Die Regierungsfraktionen SPD und CDU begrüßten die Entscheidung des Gerichts. „Das ist ein guter Tag für Berlin“, sagte der Initiator des Spielhallengesetzes, Daniel Buchholz (SPD) „Das Urteil zeigt deutlich, dass wir mit unserem konsequenten Vorgehen gegen Spielhallen und Spielsucht den richtigen Weg gewählt haben.“ Der baupolitische Sprecher der CDU, Matthias Brauner ergänzte: „Berlin hat mit dem härtesten Spielhallengesetz aller Bundesländer hier eine klare Linie verfolgt und nun ein weiteres Mal richterliche Bestätigung bekommen.“
Die Selbstmordrate unter Spielsüchtigen ist hoch
Glücksspielsucht trifft vor allem Männer: Sie zocken an Automaten in Spielhallen oder spielen zu Hause am Computer. Besonders häufig verlieren junge Migranten die Kontrolle über ihre Spielleidenschaft. Folgen sind häufig zerstörte Familien, Arbeitslosigkeit und hohe Schulden. Die Selbstmordrate unter langjährigen Spielsüchtigen ist hoch. Nur rund die Hälfte schafft es, sich wieder aus der Abhängigkeit zu lösen. Eine der wenigen professionellen Beratungs- und Betreuungsstellen für Glücksspielsüchtige und ihre Angehörigen ist das „Café Beispiellos“ der Caritas in Kreuzberg.
Die Kläger hatten die Auffassung vertreten, dass Regelungen für das Aufstellen von Geldspielautomaten zur Gewerbeordnung gehörten und deshalb durch Bundesrecht anzuwenden sei. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts durfte der Berliner Landesgesetzgeber aber ein eigenes Spielhallengesetz erlassen und verstoße nicht gegen die Verfassung.
-ker/dpa





