Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) hat Vertuschungsvorwürfe im Zusammenhang mit der Affäre um die Vernichtung von Akten des Verfassungsschutzes zum Rechtsextremismus zurückgewiesen. „Weil ich das Parlament achte, gebe ich nur weiter, was ich geprüft habe“, sagte Henkel am Freitag in einer Sondersitzung des Verfassungsschutzausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses. Aus diesem Grund seien zunächst Mitarbeiter befragt worden, nachdem er am 15. Oktober über die Vorgänge informiert worden sei.
Die Opposition hatte Henkel vorgeworfen, er habe gegen die vom Verfassungsschutzgesetz vorgeschriebene Auskunftspflicht verstoßen. Hintergrund ist, dass sie erst zu Wochenbeginn unterrichtet wurde, dass am 29. Juni Akten des Verfassungsschutzes zum Rechtsextremismus geschreddert worden waren.
Nach Angaben der Behörde gab es keine Hinweise darauf, dass es sich um Unterlagen handelte, die einen Bezug zur rechten Terrorzelle NSU haben. Sie sollten jedoch im Landesarchiv aufbewahrt werden und seien aus „Versehen“ vernichtet worden.
Henkel räumt „hochnotpeinlichen Vorgang“ ein
Durch den „hochnotpeinlichen“ Vorgang sei das Vertrauen in die deutschen Sicherheitsbehörden „erneut infrage gestellt“ worden, räumte Henkel ein. Er wiederholte, dass das für ihn „inakzeptabel“ und „schwer darstellbar“ sei. Auch er habe noch viele Fragen, wie es zu der Aktenvernichtung kommen konnte. Er habe aber von Anfang an das Ziel gehabt, den NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss und die Berliner Abgeordneten zu informieren.
Nach Darstellung des von Henkel eingesetzten Sonderermittlers zur Aufklärung der NSU-Affäre, Dirk Feuerberg, der auch den aktuellen Fall untersucht, liegt eine „bewusste Täuschung“ oder „vorsätzliche Vertuschung“ nicht nahe. Allerdings könne er ein endgültiges Urteil derzeit noch nicht abgeben.
Er ermittelte nach Gesprächen mit betroffenen Mitarbeitern und Besichtigung der entsprechenden Räume, dass die zur Vernichtung und zur Aufbewahrung im Archiv bestimmten Akten in einem Lager – an getrennten Stellen – untergebracht waren. Nur die Aktenordner seien gekennzeichnet worden, nicht jedoch die Kisten, in denen sie lagen.
Der zuständige Referatsleiter beim Verfassungsschutz habe die falschen Unterlagen zur Vernichtung vorbereitet. Wie es dazu kam, dazu könne er sich nicht äußern, sagte der Sonderermittler.
Henkel kann NSU-Bezug der Akten nicht ausschließen
Verfassungsschutzchefin Claudia Schmid sagte, sie sei am 9. Oktober in ihrem Auslandsurlaub erstmals über die Vorgänge unterrichtet worden. Nach ihrer Rückkehr am 15. Oktober habe sie genaueres erfahren und die Spitze der Innenverwaltung informiert. Damals sei jedoch noch unklar gewesen, „was abgelaufen ist“. Auch der Inhalt der 57 Aktenordner zu 13 rechtsextremen Vorgängen sei noch unbekannt gewesen.
Schmid bestätigte damit Aussagen von Henkel, der einen NSU-Bezug der Dokumente nach eigenen Angaben nicht ausschließen kann. Der Senator hält es für notwendig, das Verfahren anzupassen. Dabei gehe es unter anderem um die zeitnahe Übergabe der Akten an das Archiv oder die Lagerung der Unterlagen. Nach Aussage von Schmid soll jetzt in Kooperation mit anderen Verfassungsschutzämtern versucht werden, zumindest einen Teil der Akten zu rekonstruieren.
dapd/alu


