Für eine tödliche Fehldiagnose zahlt ein Arzt den Eltern eines kleinen Jungen 10.000 Euro Schmerzensgeld. Der 67 Jahre alte Kinderarzt hatte am 30. Januar 2010 in der Notaufnahme eines Berliner Krankenhauses Masern statt einer Lungenentzündung diagnostiziert. Der knapp drei Jahre alte Patient starb drei Tage später zu Hause. Der 67-Jährige Mediziner zeigte sich am Dienstag an einem Berliner Amtsgericht sehr betroffen über seinen Fehler. Mit der Schmerzensgeld-Übereinkunft wurde das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.

Der Fall sei seine Katastrophe, betonte der Richter. Was der schmerzhafte Verlust des einzigen Kindes bedeutet, könne man nur erahnen. Der langjährige Arzt sagte, er habe seinen Job so gut gemacht wie er konnte. Der Mediziner hätte es besser machen können – so der Richter.

Die Prozessparteien waren sich dennoch einig, dass der 67-Jährige nicht per Urteil bestraft werden muss. Nach deutschem Recht komme für einen Fall wie diesen nur eine Geldstrafe in Betracht, erklärte das Gericht. Das Schmerzensgeld sei als Ausgleich gedacht für das, was der Junge und seine Eltern erlitten haben. Die Versicherung des Arztes hatte zudem 8000 Euro gezahlt.

dpa/nbo