Nach dem Sturz eines kleinen Jungen aus dem fünften Stock eines Berliner Mietshauses in Berlin-Marzahn muss ein Rentner 2700 Euro Geldstrafe zahlen. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 61 Jahre alten Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er hatte den kleinen Thoran für einige Zeit alleine in der Wohnung gelassen. Der Zweijährige war 14 Meter in die Tiefe gestürzt. Das Kind kam zum Glück mit Kratzern im Gesicht davon, es war weich auf ein Gebüsch und Erde gefallen.
Der Rentner hatte das Kind aus der Nachbarschaft als Freundschaftsdienst für die 30 Jahre alte Mutter betreut, die eine Freundin besuchte. Am 19. Februar 2012 hatte der Informatiker seine Wohnung in Marzahn für eine halbe Stunde verlassen. Das Kind war auf Tisch und Stuhl geklettert, hatte das Fenster geöffnet und den Halt verloren.
Mütter unten auf dem Spielplatz vor dem Haus sahen den Kleinen herunter fallen. Ein Krankenwagen brachte Thoran ins Krankenhaus. Es gleicht einem Wunder, dass der Junge nicht starb oder schwer verletzt wurde, hieß es vom Gericht.
Ermittlungsverfahren gegen Mutter möglich
Der 61-Jährige bereute im Prozess, den Jungen alleingelassen zu haben und war schockiert. Der Berliner hatte mit Brettern und schweren Gegenständen ein provisorisches Kinderbett gebaut. Es tue ihm unwahrscheinlich leid, sagte er. „Keiner war mehr geschockt als ich. Ich dachte, die Vorsorge reicht aus.“ Dem Rentner zufolge hatte das Kind „fest geschlafen“, als er die Wohnung gemeinsam mit dessen Mutter verließ, um Müll rauszutragen und noch Zigaretten zu holen. Ihm sei unerklärlich, wie das Kind aus dem Bett kommen konnte und das Fenster öffnete.
Der Mann habe gewusst, dass der Zweijährige sehr lebhaft sei und dennoch das „agile Kind“ nicht durchgehend beaufsichtigt, hieß es hingegen vom Gericht. Es sei „vorhersehbar“ gewesen, dass was passieren könne, sagte der Richter.
Dem Angeklagten zufolge hatte auch die Kindesmutter gesehen, wie er das Bett abgesichert habe. Das Gericht kündigte an, dass nach dieser Aussage auch ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau eingeleitet werden könnte. So kleine Kinder dürfen keinesfalls alleine gelassen werden, hieß es im Urteil. Das sei lebensgefährlich, mahnte der Richter. Das Fenster sei nicht die einzige Gefahrenquelle in einer Wohnung für ein Kleinkind.
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