Ein 24 Jahre alter Berliner ist wegen Misshandlung seines erst zwei Monate alten Babys zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Vater am Dienstag der zweifachen gefährlichen Körperverletzung schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli 2012 den Säugling aus Überforderung zweimal stark schüttelte, damit er aufhört zu weinen.

Vom ursprünglichen Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen war der Staatsanwalt im Prozess bereits abgerückt. Der Richter verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach ein Schütteln aus Überforderung keine rohe Misshandlung darstellt. Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte kein Mensch ist, der seinem Kind „bewusst schaden wollte und es daher roh misshandelt hat“.

Kind aus „Verzweiflung“ geschüttelt

In dem Verfahren hatte der 24-Jährige über seinen Anwalt die Tat gestanden und tief bereut. Er liebe seinen Sohn und würde ihm nie etwas Böses wollen, hieß es. Den Angaben zufolge hatte er den weinenden Säugling aus „purer Verzweiflung“ geschüttelt. Er habe sich hilflos gefühlt und die „Nerven verloren“, weil das Baby nicht aufhörte zu weinen. Der Angeklagte hatte nach der Tat selbst die Feuerwehr gerufen, weil sein Kind „die Augen verdrehte“. Der Säugling erlitt ein Schütteltrauma.

Der Junge befindet sich derzeit in der Obhut des Jugendamtes. Es gehe ihm im Moment gut, sagte der Richter. „Wir können aber nicht abschätzen, ob es bleibende Schäden geben wird“. Nach Angaben einer Sachverständigen leiden 90 Prozent der geschüttelten Kinder unter Spätfolgen.

dapd/sei